BRAIN FORCE HOLDING AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
02.02.2012 09:00
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch die
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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BRAIN FORCE HOLDING AG
Wien, FN 78112 x
ISIN AT0000820659
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
14. ordentlichen Hauptversammlung der BRAIN FORCE HOLDING AG
am Donnerstag, dem 1. März 2012, um 10.00 Uhr,
im NH Hotel, 1220 Wien, Wagramer Straße 21.
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum
30.09.2011 mit dem Lagebericht und Konzernlagebericht des Vorstands,
dem Corporate Governance-Bericht und dem vom Aufsichtsrat erstatteten
Bericht über das Geschäftsjahr 2010/2011.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2010/2011.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2010/2011.
4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011.
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011/2012.
6. Wahlen in den Aufsichtsrat.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind spätestens am 9. Februar 2012 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.brainforce.com zugänglich:
- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate Governance-Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2010/2011;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6,
- Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6
gemäß § 87 Abs. 2 AktG,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform spätestens am 9. Februar 2012 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 1010 Wien, Am Hof 4, Mag. Hannes Griesser
(CFO), zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt
Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 21. Februar 2012
der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 263 09 09 - 40 oder an
1010 Wien, Am Hof 4, Mag. Hannes Griesser (CFO), oder per E-Mail
InvestorRelations@brainforce.com zugeht, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Bei einem Vorschlag
zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung
die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Personen zur Wahlen in den Aufsichtsrat
(Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen
mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 21. Februar 2012 in der oben
angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die
Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre
fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen
sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen
könnten, anzuschließen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.brainforce.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 20. Februar 2012 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag
durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 27. Februar 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder BRAIN FORCE HOLDING AG
Boten z.Hd. Herrn Mag. Hannes Griesser (CFO)
Am Hof 4
1010 Wien,
Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 76
Per E-Mail: anmeldung.brainforce@hauptversammlung.at; wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist.
BRAIN FORCE HOLDING AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114
Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT)
entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax
und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb da BRAIN FORCE HOLDING AG bei den
vorangegangenen beiden Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen
Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch
hievon keinen Gebrauch gemacht haben.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT0000820659,
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
oben genannten Nachweisstichtag 20. Februar 2012 beziehen. Die
Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung
einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post BRAIN FORCE HOLDING AG
z.Hd. Herrn Mag. Hannes Griesser (CFO)
Am Hof 4
1010 Wien,
Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 76
Per E-Mail: anmeldung.brainforce@hauptversammlung.at; wobei die Vollmacht
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Gleiches gilt für den Widerruf einer bereits erteilten und der Gesellschaft
übersandten Vollmacht.
Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
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February 02, 2012 03:00 ET (08:00 GMT)
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