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DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.03.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 29.03.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
08.02.2012 / 15:14 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Frankfurt am Main 
 
   WKN 550 810 
   ISIN DE0005508105 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
           Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen 
           Hauptversammlung am Donnerstag, dem 29. März 2012, 10:00 Uhr, 
           im Hermann-Josef-Abs-Saal, Junghofstraße 11, 60311 Frankfurt 
           am Main, ein. 
 
 
           Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG zum 31. Oktober 
           2011 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben 
           nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB, Vorlage des gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Oktober 
           2011 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben 
           nach § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können 
           von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.deutsche-beteiligung.de/hauptversammlung eingesehen 
           werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 
           29. März 2012 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. 
           Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 
           der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom 
           Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die 
           Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die 
           Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses 
           und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, 
           liegen nicht vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2010/2011 der Deutschen Beteiligungs AG in 
           Höhe von 24.829.624,98 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,40 EUR je                5.470.543,60 
   dividendenberechtigter Aktie, insgesamt                              EUR 
 
   Ausschüttung einer Sonderdividende von 0,40 EUR je          5.470.543,60 
   dividendenberechtigter Aktie, insgesamt                              EUR 
 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung                            13.888.537,78 
                                                                        EUR 
 
   ______________________________________________________- 
   _____________________________________________ 
 
   Bilanzgewinn                                               24.829.624,98 
                                                                        EUR 
 
 
           Soweit am Tag der Hauptversammlung nicht dividendenberechtigte 
           Aktien vorhanden sind, wird der Beschlussvorschlag dahingehend 
           modifiziert werden, bei unveränderter Ausschüttung einer 
           Dividende von 0,40 EUR je dividendenberechtigter Aktie sowie 
           einer Sonderdividende von 0,40 EUR je dividendenberechtigter 
           Aktie den verbleibenden Betrag, der auf nicht 
           dividendenberechtigte Aktien entfällt, auf neue Rechnung 
           vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2010/2011 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2010/2011 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2011/2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2011/2012 die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zu wählen. 
 
 
           Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses. 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und die Ausübung des Stimmrechts; Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
           Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
           die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft 
           ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. 
 
 
           Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine 
           von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in 
           deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung 
           erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages 
           vor der Hauptversammlung beziehen, das ist 
 
 
          Donnerstag, der 8. März 2012, 00:00 Uhr 
                (sog. 'Nachweisstichtag'). 
 
 
           Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
           Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der 
           Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der 
           Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 
 
 
          Donnerstag, dem 22. März 2012, 24:00 Uhr, 
 
 
           unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: 
 
 
             Deutsche Beteiligungs AG 
               c/o Deutsche Bank AG 
               Securities Production 
                 General Meetings 
                 Postfach 20 01 07 
              60605 Frankfurt am Main 
 
          Telefax: +49 (0) 69 12012-86045 
            E-Mail: wp.hv@xchanging.com 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
           Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht 
           hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
           und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
           ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
           Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre 
           für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im 
           Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
           Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
           Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
           Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. 
           h., Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach 
           dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
           Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den 
           Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und 
           Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die 
           zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
           danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
           stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen 
           oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat 
           keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
           Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
           teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der 
           Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein 
           Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
           Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind 
           eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein 
           Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
           Bestimmungen erforderlich. 
 
 
           Die Erteilung von Vollmachten, die nicht an ein 
           Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der 
           in § 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt werden, ihr 
           Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
           Gesellschaft bedürfen der Textform als der gesetzlich für 
           börsennotierte Gesellschaften vorgeschriebenen Form. Die 
           Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem 
           Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der 
           Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten 
           Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt 
           werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung 
           an der Einlasskontrolle vorweist oder der Gesellschaft der 
           Nachweis übersandt wird. Für die Erklärung einer 
           Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, des Widerrufs 
           einer bereits erteilten Vollmacht und die Übermittlung des 
           Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf 

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February 08, 2012 09:14 ET (14:14 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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