DGAP-HV: ISRA VISION AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
ISRA VISION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
20.03.2012 in Darmstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
10.02.2012 / 15:08
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ISRA VISION AG
Darmstadt
- Wertpapier-Kenn-Nummer 548 810 -
- International Securities Identification Number DE0005488100 -
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit herzlich zu der am
Dienstag, dem 20. März 2012 um 10.30 Uhr (Mitteleuropäische Zeit -
MEZ)
in den Räumen der Industrie- und Handelskammer Darmstadt, Rheinstraße
89, 64295 Darmstadt stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
30. September 2011 und des Lageberichts sowie des Berichts des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/2011, des
gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2011 (IFRS)
und des Konzernlageberichts sowie des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5,
315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173
AktG am 30. Januar 2012 gebilligt und damit den
Jahresabschluss festgestellt. Deshalb ist eine Feststellung
des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung nicht
erforderlich. Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht,
Konzernlagebericht und Bericht des Aufsichtsrats sind
vielmehr, ebenso wie der erläuternde Bericht des Vorstands zu
den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuchs der Hauptversammlung zugänglich zu machen,
ohne dass es hierzu einer Beschlussfassung bedarf.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010/2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2010/2011 in
Höhe von EUR 2.473.122,57 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 je EUR 1.093.750,50
Stückaktie bezogen auf die 4.375.002 Stückaktien
mit voller Gewinnberechtigung für das
Geschäftsjahr 2010/2011
Vortrag auf neue Rechnung EUR 1.379.372,07
Bilanzgewinn EUR 2.473.122,57
Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende
Restbetrag in vorstehendem Beschlussvorschlag zur
Gewinnverwendung basieren auf dem am 30. Januar 2012, dem Tag
der Aufstellung des Jahresabschlusses, dividendenberechtigten
Grundkapital in Höhe von EUR 4.375.002,00 eingeteilt in ebenso
viele Stückaktien.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die
Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von
Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur
Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine
Ausschüttung von EUR 0,25 je dividendenberechtigter Stückaktie
vorsieht. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich
die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die
Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung
vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme
erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende
Betrag entsprechend.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2010/2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, die PKF Deutschland GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2011/2012 zu bestellen.
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG:
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
spätestens bis zum Ablauf des 13. März 2012 (24:00 Uhr MEZ) in
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der
Gesellschaft unter der Adresse
ISRA VISION AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4027 H/Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
D-70173 Stuttgart
oder per Fax an
Faxnummer: 0711/127 79264
oder per E-Mail an
HV-Anmeldung@LBBW.de
angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in
Textform (§ 126b BGB) durch das depotführende Institut erstellten
besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer
Sprache nachgewiesen haben.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 28.
Februar 2012 (0:00 Uhr MEZ) beziehen und der Gesellschaft ebenfalls
spätestens bis zum Ablauf des 13. März 2012 (24:00 Uhr MEZ) unter der
für die Anmeldung genannten Adresse bzw. Faxnummer oder E-Mail-Adresse
zugehen. Gemäß § 123 Abs. 3 Satz 6 AktG gilt im Verhältnis zur
Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht
hat. Um die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts zu erlangen, ist es mithin erforderlich, dass
die Aktien zu Beginn des 28. Februar 2012 (0:00 Uhr MEZ), so genannter
Nachweisstichtag, gehalten werden. Veränderungen im Aktienbestand nach
dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die
ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sind somit
im Verhältnis zur Gesellschaft nicht berechtigt, als Aktionär an der
Hauptversammlung teilzunehmen und als solcher in der Hauptversammlung
das Stimmrecht auszuüben. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet
und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft
auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag
veräußert haben. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung. Die Anmeldung zur Hauptversammlung hindert die
Aktionäre nicht an der freien Verfügung über ihre Aktien.
Eintrittskarten
Nach form- und fristgemäßem Eingang von Anmeldung und Nachweis des
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der genannten Adresse bzw.
Faxnummer oder E-Mail-Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung ausgestellt, die ihnen als Ausweis für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
dienen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
Bevollmächtigte, z.B. eine depotführende Bank, eine Vereinigung von
Aktionären oder durch eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis
des Anteilsbesitzes, so wie unter 'Voraussetzungen für die Teilnahme
und die Ausübung des Stimmrechts' beschrieben, erforderlich. Die
Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung zulässig und kann schon vor der Anmeldung erfolgen.
Zur Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu
Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht.
Formulare, die zur Erteilung einer Vollmacht verwendet werden können,
werden den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte übersandt. Sie
können auch unter der Internetadresse www.isravision.com abgerufen
werden.
Für den Fall, dass die Erteilung der Vollmacht nicht dem
Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt (also wenn die Vollmacht
nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer
sonstigen, Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135
Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten
geschäftsmäßig handelnden Person oder Vereinigung erteilt wird und die
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February 10, 2012 09:08 ET (14:08 GMT)
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