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DGAP-HV: DIC Asset AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2012 in Deutschen Nationalbibliothek, Vortragssaal, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: DIC Asset AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
DIC Asset AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
03.07.2012 in Deutschen Nationalbibliothek, Vortragssaal, Adickesallee 
1, 60322 Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
08.05.2012 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   DIC Asset AG 
 
   Frankfurt am Main 
 
   ISIN: DE 0005098404 
   (WKN: 509 840) 
 
 
   Einberufung der Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 3. Juli 2012, 10:00 
   Uhr, in der Deutschen Nationalbibliothek, Vortragssaal, Adickesallee 
   1, 60322 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen 
   Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           DIC Asset AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2011, des zusammengefassten Lage- und 
           Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 
           Abs. 4 HGB 
 
 
           Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können 
           von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.dic-asset.de/hauptversammlung/ eingesehen werden. 
           Gleiches gilt für den Vorschlag des Vorstands für die 
           Verwendung des Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in 
           der Hauptversammlung am 3. Juli 2012 zugänglich sein und 
           mündlich erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der 
           Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG 
           festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 
           1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des 
           Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu 
           beschließen hat, liegen nicht vor. Über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss 
           gefasst. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 
           2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn der DIC Asset AG in Höhe von 
           EUR 23.597.661,22 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,35           EUR    16.001.561,45 
   je Stückaktie auf das 
   dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 
   45.718.747,00, eingeteilt in 45.718.747 
   Stückaktien 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                           EUR     7.596.099,77 
 
                                                 ________- 
                                                 ________- 
                                                 ________- 
                                                         _ 
 
   Bilanzgewinn                                        EUR    23.597.661,22 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 und des 
           Prüfers für die prüferische Durchsicht des 
           Halbjahresfinanzberichts 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Die Rödl & Partner GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
             Nürnberg, wird zum Abschlussprüfer und 
             Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 gewählt. 
 
 
       b)    Die Rödl & Partner GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
             Nürnberg, wird zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht 
             des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des 
             Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2012 gewählt. 
 
 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Amtszeit der Herren Prof. Dr. Gerhard Schmidt 
           (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Klaus-Jürgen Sontowski 
           (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) und Michael 
           Bock als Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft endet 
           mit Ablauf der Hauptversammlung am 3. Juli 2012. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Abs. 
           1 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der 
           Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden 
           Mitgliedern zusammen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
           Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für eine 
           Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
           Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die 
           Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als 
           Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
       6.1   Herrn Prof. Dr. Gerhard Schmidt, Glattbach, 
             Rechtsanwalt und Partner der Rechtsanwaltssozietät Weil 
             Gotshal & Manges LLP 
 
 
             Herr Prof. Dr. Gerhard Schmidt ist Mitglied folgender 
             gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte anderer Unternehmen: 
 
 
         -     Grohe AG, Hemer, Vorsitzender 
 
 
         -     Grohe Beteiligungs GmbH, Hemer, Vorsitzender 
 
 
         -     Media Broadcast GmbH, Bonn 
 
 
         -     TTL Information Technology AG, München 
 
 
         -     Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG,* 
               Frankfurt am Main, Vorsitzender 
 
 
         -     Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. 
               Kommanditgesellschaft auf Aktien,* Frankfurt am Main, 
               Vorsitzender 
 
 
         -     DIC Capital Partners (Germany) GmbH & Co. 
               Kommanditgesellschaft auf Aktien,* München, Vorsitzender 
 
 
         -     DIC Capital Partners (Germany) III GmbH & Co. 
               Kommanditgesellschaft auf Aktien,* München, Vorsitzender 
 
 
         -     DICP Asset Management Beteiligungsgesellschaft 
               mbH & Co. KGaA,* München, Vorsitzender 
 
 
 
               * Mandate im Sinne von § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG 
 
 
 
 
             Er ist Mitglied folgender vergleichbarer in- und 
             ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     Taunus Verwaltungs GmbH, Bonn 
 
 
         -     DIC Capital Partners Beteiligungs GmbH, 
               München, Vorsitzender 
 
 
         -     DIC Capital Partners (Germany) Verwaltungs 
               GmbH, München, Vorsitzender 
 
 
         -     DIC Capital Partners (Germany) III Verwaltungs 
               GmbH, München, Vorsitzender 
 
 
         -     DIC Capital Partners OpCo (Germany) Verwaltungs 
               GmbH, München, Vorsitzender 
 
 
 
       6.2   Herrn Klaus-Jürgen Sontowski, Nürnberg, 
             Unternehmer und Geschäftsführender Gesellschafter der 
             Sontowski & Partner GmbH 
 
 
             Herr Klaus-Jürgen Sontowski ist Mitglied folgender 
             gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte anderer Unternehmen: 
 
 
         -     GRR AG, Erlangen, Vorsitzender 
 
 
         -     Deutsche Immobilien Chancen Beteiligungs AG, 
               Frankfurt am Main 
 
 
         -     Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. 
               Kommanditgesellschaft auf Aktien, Frankfurt am Main 
 
 
 
             Es besteht keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
       6.3   Herrn Michael Bock, Düsseldorf, Geschäftsführer 
             der REALKAPITAL Vermögensmanagement GmbH 
 
 
             Herr Michael Bock ist Mitglied folgender gesetzlich zu 
             bildender Aufsichtsräte anderer Unternehmen: 
 
 
         -     MediClin Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main 
 
 
         -     KDV Kapitalbeteiligungsgesellschaft der 
               Deutschen Versicherungswirtschaft AG, Düsseldorf 
 
 
         -     DICP Capital SE, München 
 
 
 
             Es besteht keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
 
           Es ist vorgesehen, die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder als 
           Einzelwahl durchzuführen. 
 
 
           Von den vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat 
           qualifiziert sich Herr Michael Bock aufgrund seiner 
           langjährigen Tätigkeit als Finanzvorstand einer 
           Versicherungsgesellschaft als unabhängiger Finanzexperte im 

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May 08, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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