
Das Bundessozialministerium dagegen betont, die Strompreiserhöhungen seien bei der Berechnung des aktuellen Regelsatzes berücksichtigt worden. Eine Sprecherin antwortete auf Anfrage von "Report Mainz": "Der Regelsatz wird als pauschalierte Leistung ausgezahlt, so dass es jedem einzelnen überlassen bleibt, wie und wofür er sein Budget ausgibt."
Dem widerspricht Ulrich Schneider. Der Stromanteil im Arbeitslosengeld II sei für die stark gestiegenen Energiekosten viel zu gering bemessen: "Wir haben bei den Energiesätzen eine Nachbesserung von drei bis vier Prozent. Tatsächlich sind die Kosten aber um 20 Prozent gestiegen. Das heißt, die Nachbesserungen, mit denen sich hier die Bundesregierung herausredet, decken den Bedarf in keinster Weise. Die Menschen werden in die Armut, in die Energiearmut getrieben."
Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) konnten schon im Jahr 2010 rund 156.000 Hartz-IV-Haushalte aus finanziellen Gründen ihre Gas-, Wasser- und Stromrechnung nicht immer pünktlich bezahlen. Nach Angaben von Ulrich Schneider vergeben die Jobcenter und ARGEN zu selten Darlehen an Hartz-IV-Empfänger, um Stromschulden zu begleichen und damit eine Stromsperre zu vermeiden: "Das wird sehr restriktiv nur gewährt, also in den wenigsten Fällen. Wenn es dann aber dazu kommt, dann muss ein Betrag von vielleicht einigen hundert Euro noch von diesem kleinen Regelsatz zurückbezahlt werden, in monatlichen Raten. Die Menschen landen in der Schuldenfalle. Die Menschen landen in der Verzweiflung."
Schuldnerberatungsstellen von Caritas und Diakonie haben "Report Mainz" gegenüber bestätigt, dass viele Menschen, die von Arbeitslosengeld II leben, von hohen Nachforderungen der Energieversorgungsunternehmen überrascht werden und nicht dazu in der Lage sind, ihre Jahresendabrechnungen in der vorgeschriebenen Frist zu begleichen. Auch Geringverdiener, einkommensschwache Rentner sowie Studenten könnten sich Strom nicht mehr so wie bisher leisten.
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