Nach einem monatelangen Hin und Her haben die Anleger Gewissheit. Die von der Bundesregierung geplante Kursgewinnsteuer kommt nicht. Der letzte Entwurf des Steuervergünstigungsabbaugesetzes wurde von Bundesrat und Bundestag nicht beschlossen.
Damit bleibt alles wie bisher. Die Gewinne sind nur steuerpflichjtig, wenn der Zeitraum zwischen dem Kauf und verkauf der Wertpapiere weniger als 1 Jahr beträgt. Dabei gilt weiterhin die Freigrenze von 511,99 Euro.
Quelle: Fonds-Reporter.de
Damit bleibt alles wie bisher. Die Gewinne sind nur steuerpflichjtig, wenn der Zeitraum zwischen dem Kauf und verkauf der Wertpapiere weniger als 1 Jahr beträgt. Dabei gilt weiterhin die Freigrenze von 511,99 Euro.
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