Das Landgericht Berlin hat die Klage des Insolvenzverwalters der MuK Medien- und Kommunikationsgesellschaft mbH, Berlin, auf Zahlung von Euro 600.000,-- aus einer Patronatserklärung der DCI AG vom Dezember 2001 nach der ersten mündlichen Verhandlung abgewiesen. Dies teilt DCI mit. Das Urteil sei jedoch noch nicht rechtskräftig. Nach Eintritt der Rechtskraft könne eine für diesen Rechtsstreit von der DCI AG gebildete Rückstellung erfolgswirksam aufgelöst werden.