BONN (Dow Jones-VWD)--Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schiebt der zunehmenden Praxis von Unternehmen aus exotischen Ländern einen Riegel vor, unter Umgehung einer Lizenz in Deutschland Bankprodukte und sonstige Finanzdienstleistungen anzubieten. BaFin-Präsident Jochen Sanio teilte am Dienstag auf der Jahrespressekonferenz seines Hauses in Bonn mit, dass künftig jeder eine Erlaubnis benötige, der sich zielgerichtet an den deutschen Markt wende, und dass diese in der Regel nur dann erteilt werde, wenn sich der Anbieter auch in Deutschland niederlasse.
Die BaFin habe mit Besorgnis festgestellt, dass eine wachsende Zahl ausländischer Initiatoren über das Internet gezielt Bank- und Finanzdienstleistungen anbiete, ohne hier zu Lande eine Zweigstelle zu eröffnen und sich damit der deutschen Aufsicht zu unterstellen, sagte Sanio. Etliche Anbieter operierten aus Staaten, in denen sie keiner Kontrolle unterlägen. "Oftmals handelt es sich um exotische Lände, was für den Anleger nicht unbedingt erkennbar ist", sagte der Anstaltsleiter. Viele der Anbieter hätten zudem vorher von deutschem Boden aus agiert, wo man ihnen das Geschäft verboten habe.
Die neue Regelung, die angesichts dessen von der Aufsicht vor kurzem eingeführt wurde, gestattet im Prinzip lediglich Anbietern aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, ohne eigene Niederlassung in Deutschland aktiv zu werden. Dies habe bei einigen zu Empörung geführt. Sanio stellte aber ein gewisses Entgegenkommen in Aussicht. So könnten auch Anbieter aus Staaten, die dem Wirtschaftsraum nicht angehörten, unter der Bedingung von der Niederlassungspflicht freigstellt werden, dass sie in ihren Heimatländern einer "gleichwertigen Aufsicht" unterliegen. +++ Stefan Paul Mechnig
Dow Jones Newswires/8.6.2004/stm/rio/hab
Die BaFin habe mit Besorgnis festgestellt, dass eine wachsende Zahl ausländischer Initiatoren über das Internet gezielt Bank- und Finanzdienstleistungen anbiete, ohne hier zu Lande eine Zweigstelle zu eröffnen und sich damit der deutschen Aufsicht zu unterstellen, sagte Sanio. Etliche Anbieter operierten aus Staaten, in denen sie keiner Kontrolle unterlägen. "Oftmals handelt es sich um exotische Lände, was für den Anleger nicht unbedingt erkennbar ist", sagte der Anstaltsleiter. Viele der Anbieter hätten zudem vorher von deutschem Boden aus agiert, wo man ihnen das Geschäft verboten habe.
Die neue Regelung, die angesichts dessen von der Aufsicht vor kurzem eingeführt wurde, gestattet im Prinzip lediglich Anbietern aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, ohne eigene Niederlassung in Deutschland aktiv zu werden. Dies habe bei einigen zu Empörung geführt. Sanio stellte aber ein gewisses Entgegenkommen in Aussicht. So könnten auch Anbieter aus Staaten, die dem Wirtschaftsraum nicht angehörten, unter der Bedingung von der Niederlassungspflicht freigstellt werden, dass sie in ihren Heimatländern einer "gleichwertigen Aufsicht" unterliegen. +++ Stefan Paul Mechnig
Dow Jones Newswires/8.6.2004/stm/rio/hab