Freiburg (ots) - Nach zweijährigen Verhandlungen haben sich Bund,
Kommunen und Gewerkschaften am 9. Februar auf eine umfassende
Tarifreform geeinigt. Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst (TVöD) wird am 1. Oktober 2005 in Kraft treten und eine
Laufzeit bis zum 31. Dezember 2007 haben.
Hier die wichtigsten Punkte des neuen Tarifrechts:
-Die nicht mehr zeitgemäße Unterscheidung in Angestellte und
Arbeiter wird aufgegeben.
-Der TVöD gilt für alle Beschäftigten gleichermaßen.
-Es werden passgenaue Regelungen für Verwaltung, Krankenhäuser,
Sparkassen, Flughäfen und Entsorgungsbetriebe ermöglicht.
-Es werden ab 2007 leistungsabhängige Vergütungsbestandteile
eingeführt.
-Das bisherige Weihnachts- und Urlaubsgeld wird zu einer
jährlichen Sonderzahlung zusammengeführt, die in ihrer Höhe nach
Entgeltgruppen gestaffelt sein wird.
-Es gibt für alle Beschäftigten nur noch eine Entgelttabelle mit
15 Entgeltgruppen und 6 Stufen.
-Bewährungs- und Zeitaufstiege werden abgeschafft.
-Es werden Führungsfunktionen auf Zeit (bis zu 12 Jahre) und auf
Probe (bis zu 2 Jahre) eingeführt.
-Die Eingruppierungsbestimmungen werden entrümpelt (statt bisher
17.000 Eingruppierungsmerkmalen künftig voraussichtlich weniger
als 100).
-Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt es nur noch für die
ersten sechs Wochen, danach wird ein Krankengeldzuschuss bis zum
Ende der 39. Woche gezahlt.
Obwohl das neue Tarifrecht noch nicht für die Länder gilt, da
diese nicht mit am Verhandlungstisch saßen, ist die Tarifrechtsreform
ein großer Erfolg, löst sie doch den seit 1961 geltenden BAT durch
ein in vielen Punkten moderneres Tarifrecht ab.
Haufe hat schon frühzeitig über die BAT-Reform informiert und nun
die ersten elektronischen Fachinformations-Systeme zum neuen
Tarifrecht entwickelt. Die "Haufe TVöD Office"-Lösungen liefern alle
relevanten Informationen und Arbeitshilfen wahlweise als CD-ROM oder
Online-Version. Neu ist, dass Haufe speziell für die TVöD-Sparten
passende Produkte anbietet - für Verwaltung, Krankenhäuser,
Sparkassen, Entsorgungs- und Versorgungsbetriebe.
Darüber hinaus überzeugt jedes TVöD-Experten-System durch eine
praxisbezogene Kommentierung mit Anwendungsbeispielen, eine komplette
Entscheidungssammlung, alle relevanten Vergütungstabellen,
Tarifverträge und Gesetze, Formulare zum Ausfüllen, Abspeichern und
Archivieren sowie unentbehrliche Berechnungsprogramme. Die neuen
"Haufe TVöD Office"-Lösungen unterstützen alle von der
Tarifrechtsreform Betroffenen, die zahlreichen Neuregelungen
fristgerecht umzusetzen. Denn Personalverantwortliche müssen sich
rechtzeitig auf die Umstellung vorbereiten. Sobald die neuen
Tarifverträge und Überleitungsregelungen vorliegen, werden die "Haufe
TVöD Office"-Lösungen ausgeliefert.
Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6856
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6856.rss2
Pressekontakt:
Weitere Informationen für Journalisten bei:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel.: 0761-3683-940 oder -464; Fax: -900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de
Kommunen und Gewerkschaften am 9. Februar auf eine umfassende
Tarifreform geeinigt. Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst (TVöD) wird am 1. Oktober 2005 in Kraft treten und eine
Laufzeit bis zum 31. Dezember 2007 haben.
Hier die wichtigsten Punkte des neuen Tarifrechts:
-Die nicht mehr zeitgemäße Unterscheidung in Angestellte und
Arbeiter wird aufgegeben.
-Der TVöD gilt für alle Beschäftigten gleichermaßen.
-Es werden passgenaue Regelungen für Verwaltung, Krankenhäuser,
Sparkassen, Flughäfen und Entsorgungsbetriebe ermöglicht.
-Es werden ab 2007 leistungsabhängige Vergütungsbestandteile
eingeführt.
-Das bisherige Weihnachts- und Urlaubsgeld wird zu einer
jährlichen Sonderzahlung zusammengeführt, die in ihrer Höhe nach
Entgeltgruppen gestaffelt sein wird.
-Es gibt für alle Beschäftigten nur noch eine Entgelttabelle mit
15 Entgeltgruppen und 6 Stufen.
-Bewährungs- und Zeitaufstiege werden abgeschafft.
-Es werden Führungsfunktionen auf Zeit (bis zu 12 Jahre) und auf
Probe (bis zu 2 Jahre) eingeführt.
-Die Eingruppierungsbestimmungen werden entrümpelt (statt bisher
17.000 Eingruppierungsmerkmalen künftig voraussichtlich weniger
als 100).
-Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt es nur noch für die
ersten sechs Wochen, danach wird ein Krankengeldzuschuss bis zum
Ende der 39. Woche gezahlt.
Obwohl das neue Tarifrecht noch nicht für die Länder gilt, da
diese nicht mit am Verhandlungstisch saßen, ist die Tarifrechtsreform
ein großer Erfolg, löst sie doch den seit 1961 geltenden BAT durch
ein in vielen Punkten moderneres Tarifrecht ab.
Haufe hat schon frühzeitig über die BAT-Reform informiert und nun
die ersten elektronischen Fachinformations-Systeme zum neuen
Tarifrecht entwickelt. Die "Haufe TVöD Office"-Lösungen liefern alle
relevanten Informationen und Arbeitshilfen wahlweise als CD-ROM oder
Online-Version. Neu ist, dass Haufe speziell für die TVöD-Sparten
passende Produkte anbietet - für Verwaltung, Krankenhäuser,
Sparkassen, Entsorgungs- und Versorgungsbetriebe.
Darüber hinaus überzeugt jedes TVöD-Experten-System durch eine
praxisbezogene Kommentierung mit Anwendungsbeispielen, eine komplette
Entscheidungssammlung, alle relevanten Vergütungstabellen,
Tarifverträge und Gesetze, Formulare zum Ausfüllen, Abspeichern und
Archivieren sowie unentbehrliche Berechnungsprogramme. Die neuen
"Haufe TVöD Office"-Lösungen unterstützen alle von der
Tarifrechtsreform Betroffenen, die zahlreichen Neuregelungen
fristgerecht umzusetzen. Denn Personalverantwortliche müssen sich
rechtzeitig auf die Umstellung vorbereiten. Sobald die neuen
Tarifverträge und Überleitungsregelungen vorliegen, werden die "Haufe
TVöD Office"-Lösungen ausgeliefert.
Originaltext: Haufe Mediengruppe
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