Frankfurt am Main (ots) -
Das Landgericht Frankfurt am Main hat auf Antrag der PremiumRating
GmbH vertreten durch Herrn Claus-Dieter Gorr sowie auf Antrag von
Herrn Claus-Dieter Gorr persönlich der INTER Krankenversicherung aG
durch eine einstweilige Verfügung untersagt, folgendes zu behaupten:
Der Geschäftsführer und Gründer der PremiumRating GmbH
Claus-Dieter Gorr habe im Auftrag des Ratinggewinners (Deutscher
Ring) eine Art Gütesiegel für Makler (PremiumCircle) entwickelt.
Für den Fall der Zuwiderhandlung wird der INTER
Krankenversicherung aG, vertreten durch den Vorstand Bernd Jansen,
Ernst Lichtner und Alf N.Schlegel in der einstweiligen Verfügung ein
Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu
sechs Monaten angedroht.
Die INTER Krankenversicherung hatte zuvor in einem Rundschreiben
an alle Vertriebspartner zur Erscheinung eines von der PremiumRating
GmbH durchgeführten Bedingungsratings Stellung genommen und die obige
Behauptung aufgestellt. Nachdem die von der PremiumRating GmbH und
von Herrn Claus-Dieter Gorr geforderte Unterlassungserklärung nicht
abgegeben wurde, wurde die einstweilige Verfügung beantragt.
Originaltext: PremiumRating GmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58609
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58609.rss2
Pressekontakt:
PremiumRating GmbH
Claus-Dieter Gorr
Geschäftsführer
Tel.: 069-920095-50
info@premiumrating.de
www.premiumrating.de
Das Landgericht Frankfurt am Main hat auf Antrag der PremiumRating
GmbH vertreten durch Herrn Claus-Dieter Gorr sowie auf Antrag von
Herrn Claus-Dieter Gorr persönlich der INTER Krankenversicherung aG
durch eine einstweilige Verfügung untersagt, folgendes zu behaupten:
Der Geschäftsführer und Gründer der PremiumRating GmbH
Claus-Dieter Gorr habe im Auftrag des Ratinggewinners (Deutscher
Ring) eine Art Gütesiegel für Makler (PremiumCircle) entwickelt.
Für den Fall der Zuwiderhandlung wird der INTER
Krankenversicherung aG, vertreten durch den Vorstand Bernd Jansen,
Ernst Lichtner und Alf N.Schlegel in der einstweiligen Verfügung ein
Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu
sechs Monaten angedroht.
Die INTER Krankenversicherung hatte zuvor in einem Rundschreiben
an alle Vertriebspartner zur Erscheinung eines von der PremiumRating
GmbH durchgeführten Bedingungsratings Stellung genommen und die obige
Behauptung aufgestellt. Nachdem die von der PremiumRating GmbH und
von Herrn Claus-Dieter Gorr geforderte Unterlassungserklärung nicht
abgegeben wurde, wurde die einstweilige Verfügung beantragt.
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