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Sonstiges
MOLOGEN AG: Behördliche Bestätigung verkürzt Vorlauf für klinische Studien
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Die MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200) hat von der zuständigen Behörde die Bestätigung erhalten, dass für die Produktion des DNA-basierten Immunmodulators dSLIM keine Herstellungserlaubnis nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) erforderlich ist und das Molekül auch nicht unter das Gentechnikgesetz fällt.
Damit kann MOLOGEN den dSLIM-Wirkstoff unter "Good Manufacturing Practice", GMP, bei eigener Qualitätsüberwachung herstellen.
Mit dieser Bestätigung wird der zeitliche und formale Vorlauf für den Beginn klinischer Studien zu dSLIM erheblich verkürzt.
Allgemeine Informationen zu Mologen Mologen verwendet DNA als Medikament für bisher nicht oder nur unzureichend behandelbare Krankheiten. Den Schwerpunkt der Entwicklungsarbeit bilden die von Mologen patentierten MIDGE- und dSLIM-Technologien. Darauf basierend entwickelt Mologen DNA-basierte Impfstoffe und Therapeutika zur Vorbeugung und Behandlung eines weiten Spektrums schwerer Krankheiten.
Mit ihrem Börsengang im Jahr 1998 war die Mologen AG eines der ersten börsennotierten deutschen Unternehmen der Biotechnologie und Molekularen Medizin. Die Mologen Aktien sind am Geregelten Markt der Börse in Frankfurt notiert.
MOLOGEN AG Fabeckstraße 30 14195 Berlin Deutschland
ISIN: DE0006637200 WKN: 663720 Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Hamburg und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 21.12.2005
ISIN DE0006637200
AXC0135 2005-12-21/15:20