Der Bezahlsender Premiere
Das Verbrauchermagazin "Guter Rat" hatte berichtet, Premiere-Kunden sollten ihr Abo in der kommenden Saison außerplanmäßig kündigen können und sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts München I berufen. Dabei sei es jedoch nicht speziell um Sonderkündigungsrechte gegangen, sagte der Sprecher. Außerdem sei geplant, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen.
Premiere war bei der Vergabe der Bundesliga-Rechte im
vergangenen Dezember leer ausgegangen. Den Zuschlag hatte die zum
Kabelnetzbetreiber-Konsortium Unity Media gehörende Arena
Sportrechte und Marketing GmbH erhalten. Vorstandschef Kofler hatte
sich optimistisch gegeben, den Kunden dennoch ein Bundesliga-Angebot
machen zu können. Derzeit verhandelt der Münchner Sender mit der
Deutschen Telekom
ISIN DE000PREM111 DE0005557508
AXC0100 2006-04-18/15:08