Jenoptik-Aktien
Bei der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe bezeichnete der Vorsitzende Richter Wulf Goette ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Jena als "unrichtig". Das OLG hatte Aktionären der 1997 von Jenoptik übernommenen Beteiligungsgesellschaft DEWB Abfindungsansprüche zugebilligt.
Für Jenoptik würde ein positiver Ausgang des Rechtsstreits allerdings nur einen einmalig positiven Effekt darstellen, was einem Händler zufolge die im Vergleich zu DEWB nur relativ geringe Kursreaktion begründet. Das Geschäft bei Jenoptik lasse zu wünschen übrig, so dass einige Aktionäre die Erwartung eines positiven BGH-Urteils zum Ausstieg nutzten. Die Jenaer hätten ihre Konzentration auf das Photonics-Geschäft gelegt, dass allerdings im ersten Quartal nicht so rund gelaufen sei wie erhofft.
"Es wurde ein positiver Grundtenor für Jenoptik gelegt - das bestätigt meine Erwartung", sagte Analyst Malte Schaumann von SES Research. Das Risiko für weitere Prozesse scheint nach den ersten Aussagen der Richter des BGH nun sehr gering. Ein positiver Ausgang sei nach Ansicht Schaumanns aber bereits eingepreist. Die Bewertung sei mit dem Blick auf das Jenoptik-Kerngeschäft "fair". Die Reaktion auf die Entwicklung im Rechtstreit dürfte entsprechend limitiert bleiben. SES bewertet Jenoptik mit "Halten" beim Ziel 8 Euro./fat/tw
ISIN DE0006229107 DE0008041005
AXC0099 2006-05-08/13:33