
Düsseldorf/Berlin, 26. Mai 2006 - Das Verwaltungsgericht Minden hat die Schließung von privaten Wettbüros gestoppt. Wie das Gericht mitteilte, wurde in einem gegen die Stadt Bielefeld gerichteten Eilverfahren einem privaten Anbieter von Sportwetten Recht gegeben. Die Kommune darf das Wettbüro nicht schließen. Nach Ansicht der Richter ist das staatliche Monopol von Sportwetten („Oddset“) rechtswidrig. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 28.März das staatliche Monopol für eine Übergangszeit bis Ende 2007 aufrecht erhalten. „Oddset“ halte sich bislang aber nicht in der gebotenen Weise an das Werbeverbot und bekämpfe nicht in ausreichendem Maße die Spielsucht (Az: 3 L 241/06).
Zudem verstößt das staatliche Monopol auf Sportwetten dem Gericht zufolge gegen die durch europäisches Recht garantierte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Europarechtliche Regelungen seien höher zu bewerten als die Anwendung der deutschen Rechtsordnung. „Die monopolfreundliche Interpretation des Verfassungsgerichtsurteils von Politikern wie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat sich nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes erledigt“, so Helmut Sürtenich, Vorstandschef der Düsseldorfer Stratega Ost Beteiligungen AG, erledigt. „Die Karlsruher Richter haben das Geschäftsgebaren des Staatsmonopolisten Oddset nach Strich und Faden auseinander genommen. Die intensive Bewerbung staatlicher Angebote und die in den Vordergrund getretenen fiskalischen Interessen können nicht eine Einschränkung des Grundrechts auf Berufsfreiheit nach sich ziehen. Die von Schäuble proklamierte ‚gemeinwohlorientierte’ Abschöpfung der Erträge aus dem Wettgeschäft steht im krassen Gegensatz zur Spielsuchtbekämpfung. Bund und Länder haben ein massives Interesse an sprudelnden Finanzquellen und erwecken den Eindruck, als ginge es ihnen primär um den Schutz vor Spielsucht. Das Verwaltungsgericht Minden hat jetzt für Klarheit gesorgt", so Sürtenich.
„Den Vorgaben aus Karlsruhe folgend, müsste das Monopol allein an dem Ziel der Suchtbekämpfung ausgestaltet sein. Der Zugang zum Wettangebot müsste drastisch beschränkt werden; für das Angebot dürfte jedenfalls nicht in demselben Umfang wie bisher geworben werden. Eine Ausweitung des Produktangebots Wetten per SMS oder über das Fernsehen wäre ausgeschlossen“, schreibt die Börsen Zeitung. In dieser Form dürften staatliche Anbieter gegenüber anderen Anbietern mit gültiger Lizenz kaum wettbewerbsfähig sein. „Ein Vergleich mit anderen Ländern, insbesondere mit Österreich und Großbritannien, wo Sportwetten seit langem das gesellschaftliche Bild prägen und als Freizeitbeschäftigung anerkannt sind, zeigt, dass die Zulassung privater Wettveranstalter nicht dazu führen muss, dass Suchtprävention, Jugend- und Verbraucherschutz ins Hintertreffen geraten. Schon heute sehen sich auch in Deutschland private Anbieter in der Verantwortung und stellen Kunden umfangreiche Suchthilfehinweise und -programme zur Verfügung“, so die Börsen Zeitung. Eine Meldung vom medienbüro.sohn. Für den Inhalt ist das medienbüro.sohn verantwortlich.
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