BERLIN (Dow Jones)--Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat die Hinzurechnung ertragsunabhängiger Elemente in die Basis der künftigen Unternehmenssteuer als nötig bezeichnet. "Wenn Sie bestimmte Ziele erreichen wollen, dann kommen sie nicht darum herum, Hinzurechnungselemente in eine solche Unternehmenssteuerreform einzuführen," sagte Steinbrück bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Berlin. Es gelte, die Einnahmeverluste des Fiskus in Grenzen zu halten, Rechtsformneutralität "mindestens im Ergebnis" zu haben, eine Finanzierungsneutralität zu erreichen, die gegenwärtige Privilegierung der Fremdkapitalfinanzierung zumindest abzuschwächen sowie die Kommunen zu entlasten und ihre Einnahmen zu verstetigen.
"Das sind fünf wichtige Ziele", erklärte Steinbrück. Um sie zu erreichen, seien Hinzurechnungselemente notwendig. "Ich wäre dankbar, wenn die Aufregung sich darüber etwas abschwächen könnte, bei denen die sich betroffen fühlen, denn sie müssen zumindest die Logik teilen können, dass man diese Hinzurechnungselemente braucht, um solche Ziele zu erreichen", sagte er. Steinbrück unterstrich, Deutschland habe, "was die Substanzbesteuerung betrifft, mit die günstigsten Verhältnisse in ganz Europa". In fast allen anderen Ländern sei der Anteil der Substanzbesteuerung am gesamten Steueraufkommen deutlich höher.
Man müsse sich allerdings "darüber unterhalten, wie wir da zu Kombinationen kommen, die Verwerfungen oder Kollateralschäden vermeiden". Dies werde die Aufgabe der nächsten Wochen sein. Da könnte man zum Beispiel zu dem Ergebnis kommen, dass eine 50-prozentige Hinzurechnung von Zinsen und des Finanzierungsanteils von Pachten, Leasingraten und Mieten zu Verwerfungen führe. "Dann kommen wir vielleicht zu einem anderen Prozentsatz in Ergänzung mit einem anderen Hinzurechnungselement", ließ Steinbrück erkennen.
Bei den vier "Modulen", die laut den von der Koalition vereinbarten Eckpunkten als "Maßnahmen gegen den Verlust von Steuersubstrat durch Fremdfinanzierung und zur Verstetigung der kommunalen Finanzen" in Betracht kämen, seien "eine Menge von Varianten drin", erklärte Steinbrück. "Da gibt es unterschiedliche Puzzles, die Sie legen können", hob er hervor. Er glaube, dass hier eine Lösung gefunden werde. Dann werde sich auch manche Aufregung legen. Vermutlich im September werde sich eine politische Arbeitsgruppe weiter mit dem Thema beschäftigen, nachdem sie in einer Sitzung vor der Sommerpause lediglich Aufträge erteile, sagte der Minister.
In den Dow Jones Newswires vorliegenden Eckpunkten werden als in Betracht kommende "Module" für die Maßnahmen gegen den Verlust von Steuersubstrat und für stetige Kommunalfinanzen eine Hinzurechnung (in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes) von Zinsen und Zinsanteilen bei der kommunalen und der föderalen Unternehmensteuer, eine Begrenzung des Abzugs von Fremdfinanzierungsaufwendungen (Mindestbesteuerung, Mindestgewinnbesteuerung, Zins-Schranke), die Einführung von Maßnahmen zur Verstetigung der kommunalen Einnahmen (Grundsteuer C, Lohnsummenkomponente) sowie eine Begrenzung des Abzugs von Zinsen auf Gesellschafterdarlehen aufgeführt.
Union und SPD hatten sich in der Nacht zum Montag auf die Eckpunkte verständigt, nach denen die Steuerbelastung der Unternehmen ab 2008 auf knapp unter 30% von heute knapp 39% sinken soll. "Der finanzielle Rahmen des Reformvorhabens ist mit rund 5 Mrd EUR (volle Jahreswirkung) limitiert", unterstrich die Koalition darin auch. Geplant ist laut den Eckpunkten auch die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, die aber nicht näher detailliert wird, und eine Erbschaftsteuerreform, die bereits zum 1. Januar 2007 kommen soll.
Das Kabinett will die Eckpunkte zur Unternehmenssteuerreform am 12. Juli verabschieden, das Gesetzgebungsverfahren soll im Oktober beginnen. Bis dahin sollen noch Diskussionen zu zahlreichen Details stattfinden, so über die genaue Ausgestaltung der Abgeltungssteuer, über Details der Erbschaftsteuer und über die Einbeziehung ertragsunabhängiger Bestandteile in die bisherige Gewerbe- und die bisherige Körperschaftsteuer, die künftig als "kommunale Unternehmenssteuer" und "föderale Unternehmenssteuer" ausgestaltet werden sollen. Beide Steuern sollen "eine gemeinsame, einheitliche Bemessungsgrundlage" erhalten. Die Gewichtung zwischen föderaler und kommunaler Steuer sei "im Detail noch auszugestalten".
Die Koalition prüft laut den Eckpunkten unter anderem auch, ob eine Investitionsrücklage oder eine generelle Thesaurierungsbegünstigung besser in das Konzept der Unternehmenssteuerreform passt. Sollte die Entscheidung zugunsten einer generellen Thesaurierungsbegünstigung fallen, werde "die bereits bestehende Rücklagenbegünstigung für Investitionen weiter verbessert und zugleich zielgenauer gefasst," heißt es in dem Papier.
-Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4118,
andreas.kissler@dowjones.com
DJG/ank/apo
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"Das sind fünf wichtige Ziele", erklärte Steinbrück. Um sie zu erreichen, seien Hinzurechnungselemente notwendig. "Ich wäre dankbar, wenn die Aufregung sich darüber etwas abschwächen könnte, bei denen die sich betroffen fühlen, denn sie müssen zumindest die Logik teilen können, dass man diese Hinzurechnungselemente braucht, um solche Ziele zu erreichen", sagte er. Steinbrück unterstrich, Deutschland habe, "was die Substanzbesteuerung betrifft, mit die günstigsten Verhältnisse in ganz Europa". In fast allen anderen Ländern sei der Anteil der Substanzbesteuerung am gesamten Steueraufkommen deutlich höher.
Man müsse sich allerdings "darüber unterhalten, wie wir da zu Kombinationen kommen, die Verwerfungen oder Kollateralschäden vermeiden". Dies werde die Aufgabe der nächsten Wochen sein. Da könnte man zum Beispiel zu dem Ergebnis kommen, dass eine 50-prozentige Hinzurechnung von Zinsen und des Finanzierungsanteils von Pachten, Leasingraten und Mieten zu Verwerfungen führe. "Dann kommen wir vielleicht zu einem anderen Prozentsatz in Ergänzung mit einem anderen Hinzurechnungselement", ließ Steinbrück erkennen.
Bei den vier "Modulen", die laut den von der Koalition vereinbarten Eckpunkten als "Maßnahmen gegen den Verlust von Steuersubstrat durch Fremdfinanzierung und zur Verstetigung der kommunalen Finanzen" in Betracht kämen, seien "eine Menge von Varianten drin", erklärte Steinbrück. "Da gibt es unterschiedliche Puzzles, die Sie legen können", hob er hervor. Er glaube, dass hier eine Lösung gefunden werde. Dann werde sich auch manche Aufregung legen. Vermutlich im September werde sich eine politische Arbeitsgruppe weiter mit dem Thema beschäftigen, nachdem sie in einer Sitzung vor der Sommerpause lediglich Aufträge erteile, sagte der Minister.
In den Dow Jones Newswires vorliegenden Eckpunkten werden als in Betracht kommende "Module" für die Maßnahmen gegen den Verlust von Steuersubstrat und für stetige Kommunalfinanzen eine Hinzurechnung (in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes) von Zinsen und Zinsanteilen bei der kommunalen und der föderalen Unternehmensteuer, eine Begrenzung des Abzugs von Fremdfinanzierungsaufwendungen (Mindestbesteuerung, Mindestgewinnbesteuerung, Zins-Schranke), die Einführung von Maßnahmen zur Verstetigung der kommunalen Einnahmen (Grundsteuer C, Lohnsummenkomponente) sowie eine Begrenzung des Abzugs von Zinsen auf Gesellschafterdarlehen aufgeführt.
Union und SPD hatten sich in der Nacht zum Montag auf die Eckpunkte verständigt, nach denen die Steuerbelastung der Unternehmen ab 2008 auf knapp unter 30% von heute knapp 39% sinken soll. "Der finanzielle Rahmen des Reformvorhabens ist mit rund 5 Mrd EUR (volle Jahreswirkung) limitiert", unterstrich die Koalition darin auch. Geplant ist laut den Eckpunkten auch die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, die aber nicht näher detailliert wird, und eine Erbschaftsteuerreform, die bereits zum 1. Januar 2007 kommen soll.
Das Kabinett will die Eckpunkte zur Unternehmenssteuerreform am 12. Juli verabschieden, das Gesetzgebungsverfahren soll im Oktober beginnen. Bis dahin sollen noch Diskussionen zu zahlreichen Details stattfinden, so über die genaue Ausgestaltung der Abgeltungssteuer, über Details der Erbschaftsteuer und über die Einbeziehung ertragsunabhängiger Bestandteile in die bisherige Gewerbe- und die bisherige Körperschaftsteuer, die künftig als "kommunale Unternehmenssteuer" und "föderale Unternehmenssteuer" ausgestaltet werden sollen. Beide Steuern sollen "eine gemeinsame, einheitliche Bemessungsgrundlage" erhalten. Die Gewichtung zwischen föderaler und kommunaler Steuer sei "im Detail noch auszugestalten".
Die Koalition prüft laut den Eckpunkten unter anderem auch, ob eine Investitionsrücklage oder eine generelle Thesaurierungsbegünstigung besser in das Konzept der Unternehmenssteuerreform passt. Sollte die Entscheidung zugunsten einer generellen Thesaurierungsbegünstigung fallen, werde "die bereits bestehende Rücklagenbegünstigung für Investitionen weiter verbessert und zugleich zielgenauer gefasst," heißt es in dem Papier.
-Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4118,
andreas.kissler@dowjones.com
DJG/ank/apo
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