Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) hat sich im Streit mit der EU-Kommission um den exklusiven Namensschutz "Sparkasse" vorsichtig optimistisch geäußert. "Wenn Paragraf 40 Kreditwesengesetz (KWG) in seiner Substanz erhalten bleibt, können wir mit dem Ergebnis leben", sagte DSGV-Präsident Heinrich Haasis am Dienstag der dpa in Berlin. In dem umstrittenen Paragrafen wird geregelt, dass nur öffentlich-rechtliche Institute den Namen "Sparkasse" tragen dürfen. Dagegen hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Brüssel ist der Bundesregierung jetzt dem Vernehmen nach entgegen gekommen und hat drei Lösungsvorschläge angeboten. So könnte der umstrittene Paragraf 40 unverändert bleiben. Die Regierung müsste aber sicherstellen, dass ein eventueller privater Erwerber der Berliner Sparkasse den Namen uneingeschränkt und zeitlich unbegrenzt verwenden dürfe. Ein andere Option ist es, dass die 16 Bundesländer in ihren Sparkassengesetzen bestimmen, was eine Sparkasse ausmacht.
Schließlich könnte der Paragraf 40 geändert werden ohne die für Sparkassen typischen Merkmale wie die gemeinwohlorientierte Verwendung des Jahresüberschusses. Hintergrund ist, dass die zur früheren Bankgesellschaft Berlin gehörende Landesbank Berlin einschließlich der Hauptstadt-Sparkassen privatisiert werden muss.
Haasis zufolge befinden sich die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission auf einem "ordentlichen Weg". Die Bundesregierung sei der Kommission weit entgegen gekommen. "Es hat sich aber gelohnt zu streiten", sagte Haasis. So sei der Kommission deutlich geworden, dass der Erhalt der Regelungen des Paragrafen 40 KWG für die deutsche Seite unverzichtbar sei, auch wenn man im Fall der Berliner Sparkasse vor einer besonderen Situation stehe. Vor einer endgültigen Verständigung müssten aber die noch offenen Punkte geklärt werden./sl/DP/mur
AXC0242 2006-11-07/16:55
