Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag die Nachtfluggenehmigung für den Flughafen Leipig/Halle deutlich beschränkt. Künftig dürfen nur noch Frachtexpressmaschinen verkehren. Damit kann die Posttochter DHL wie geplant ihr Drehkreuz am Standort errichten. Die Genehmigung für andere Frachtflüge und Passagierflüge muss aber erneut vom Regierungspräsidium Leipzig überprüft und der Planfeststellungsbeschluss geändert werden. Damit haben Anwohner einen Teilerfolg erzielt./vk/DP/zb
ISIN DE0005552004
AXC0108 2006-11-09/10:33
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