BRÜSSEL (Dow Jones)--Die EU-Mitgliedstaaten sollen nach Ansicht der Europäischen Kommission ein europaweit besser koordiniertes Konzept für direkte Steuern entwerfen. Der Plan, den die Behörde am Dienstag in Brüssel vorlegte, zielt darauf ab, Probleme wie Doppelbesteuerung oder Steuerumgehung zu verhindern. Zu diesem Zweck sollen die nationalen Regelungen für den grenzüberschreitenden Verlustausgleich zwischen den künftig 27 EU-Ländern harmonisiert werden.
In den meisten EU-Staaten können Unternehmen dort erwirtschaftete Verluste und Gewinne miteinander verrechnen. Für jene Verluste, die in anderen Mitgliedsländern entstanden sind, ist dagegen ein solcher Ausgleich nur begrenzt möglich. Dies führt in der Praxis dazu, dass Unternehmen weniger im europäischen Ausland investieren, weil der Umgang der Behörden unterschiedlich und damit die Rechtslage unsicher ist.
Die Forderung der EU-Behörde nach einem einheitlichen Steuersystem zur so genannten Wegzugsbesteuerung ist rechtlich gesehen unverbindlich, doch könnte zu einem späteren Zeitpunkt auf dieser Basis ein konkreter Gesetzesvorschlag entstehen. Die Kommission wagt sich damit in das sensible Feld der Besteuerung vor, das trotz mannigfaltiger europäischer Gesetze bislang von nationalen Bestimmungen dominiert und von den Länderbehörden entschlossen verteidigt wird.
Die Behörde sieht sich bei ihrem Vorstoß indes durch eine Reihe von Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof gegen unterschiedliche rechtliche Vorschriften in den einzelnen Ländern bestärkt. Berühmtester Fall war zuletzt die britische Handelskette Marks & Spencer, die nach einem EuGH-Urteil Verluste ihrer ausländischen Tochtergesellschaften steuerlich in Großbritannien anrechnen lassen konnte.
Grund war, dass die Töchter ihre Verluste nicht vor Ort, etwa in Deutschland oder Frankreich, abschreiben konnten. Dies laufe EU-Zielen zur Förderung des Binnenmarktes und grenzüberschreitender Investitionen in anderen EU-Ländern zuwider, urteilte der EuGH im Dezember 2005.
"Ich fordere die Mitgliedstaaten auf, sich zusammenzusetzen und über koordinierte Lösungsmöglichkeiten zu beraten, die alle der Niederlassungsfreiheit entgegenstehenden steuerlichen Hindernisse aufgrund der Erhebung von Wegzugssteuern beseitigen und zugleich sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten ihre Besteuerungsrechte wahren können", erklärte der für Steuern und Zollunion zuständige Kommissar László Kovács.
Er verspricht sich von einem einheitlichen System vor allem, dass kleine und mittelgroße Unternehmen leichter in anderen EU-Staaten aktiv werden und damit von den Vorteilen des Binnenmarktes profitieren könnten.
-Von Dirk Müller-Thederan, Dow Jones Newswires; +32 2 741 14 93,
europa.de@dowjones.com
DJG/dmt/apo
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In den meisten EU-Staaten können Unternehmen dort erwirtschaftete Verluste und Gewinne miteinander verrechnen. Für jene Verluste, die in anderen Mitgliedsländern entstanden sind, ist dagegen ein solcher Ausgleich nur begrenzt möglich. Dies führt in der Praxis dazu, dass Unternehmen weniger im europäischen Ausland investieren, weil der Umgang der Behörden unterschiedlich und damit die Rechtslage unsicher ist.
Die Forderung der EU-Behörde nach einem einheitlichen Steuersystem zur so genannten Wegzugsbesteuerung ist rechtlich gesehen unverbindlich, doch könnte zu einem späteren Zeitpunkt auf dieser Basis ein konkreter Gesetzesvorschlag entstehen. Die Kommission wagt sich damit in das sensible Feld der Besteuerung vor, das trotz mannigfaltiger europäischer Gesetze bislang von nationalen Bestimmungen dominiert und von den Länderbehörden entschlossen verteidigt wird.
Die Behörde sieht sich bei ihrem Vorstoß indes durch eine Reihe von Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof gegen unterschiedliche rechtliche Vorschriften in den einzelnen Ländern bestärkt. Berühmtester Fall war zuletzt die britische Handelskette Marks & Spencer, die nach einem EuGH-Urteil Verluste ihrer ausländischen Tochtergesellschaften steuerlich in Großbritannien anrechnen lassen konnte.
Grund war, dass die Töchter ihre Verluste nicht vor Ort, etwa in Deutschland oder Frankreich, abschreiben konnten. Dies laufe EU-Zielen zur Förderung des Binnenmarktes und grenzüberschreitender Investitionen in anderen EU-Ländern zuwider, urteilte der EuGH im Dezember 2005.
"Ich fordere die Mitgliedstaaten auf, sich zusammenzusetzen und über koordinierte Lösungsmöglichkeiten zu beraten, die alle der Niederlassungsfreiheit entgegenstehenden steuerlichen Hindernisse aufgrund der Erhebung von Wegzugssteuern beseitigen und zugleich sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten ihre Besteuerungsrechte wahren können", erklärte der für Steuern und Zollunion zuständige Kommissar László Kovács.
Er verspricht sich von einem einheitlichen System vor allem, dass kleine und mittelgroße Unternehmen leichter in anderen EU-Staaten aktiv werden und damit von den Vorteilen des Binnenmarktes profitieren könnten.
-Von Dirk Müller-Thederan, Dow Jones Newswires; +32 2 741 14 93,
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