Das Bundeskartellamt hat den geplanten
Einstieg des Kabelnetzbetreibers Kabel Deutschland (KDG) beim
Kabelanbieter Primacom
Grund sei, dass die KDG den Zukauf von pricaom-Anteilen im Mai nicht beim Kartellamt angemeldet hatte, berichtet am Dienstag auch das Nachrichtenmagazin "Spiegel" in seiner Online-Ausgabe. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter haben die Firmen damit gegen das Vollzugsverbot verstoßen – sie hätten den Deal anmelden und die Freigabe durch die Kartellwächter abwarten müssen.
KDG hatte im Mai ein großes Primacom-Aktienpaket des Aktionärs Wolfgang Preuß gekauft und kontrolliert damit 18,6 Prozent der Aktien. Über die zugekauften Aktien darf die KDG den Berichten zufolge nach dem Beschluss des Kartellamts nun nicht verfügen. Das Kartellamt prüfe nun, ob der Zukauf anzumelden gewesen wäre.
"Es gibt kaum Zweifel, dass das Geschäft hätte angemeldet werden müssen“, sagte eine Sprecherin des Amtes "Spiegel online". "Wir prüfen jetzt, ob Voraussetzungen für eine Untersagung vorliegen." Diese Prüfung dkönne nun bis zu vier Monaten dauern, hieß es in dem FTD-Bericht./fj/mf/
ISIN DE0006259104
AXC0217 2007-06-05/17:15