Wien (ots) - - Weiterführung der Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich und Schweden - Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Griechenland - Österreich gibt Druck der Kommission im Vertragsverletzungsverfahren nach
bwin begrüßt die heutige Entscheidung der EU-Kommission, die im Zusammenhang mit Glücksspiel eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich und Schweden in Form einer 'Begründeten Stellungnahme' weiterzuführen. Die sog. 'Begründete Stellungnahme' bildet die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens. Sollten die genannten Länder nun den Anforderungen der EU-Kommission nicht Rechnung tragen, droht ihnen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Tatsache, dass sich nun auch Griechenland mit einem Vertragsverletzungsverfahren konfrontiert sieht, zollt den zahllosen protektionistischen nicht EU-rechtskonformen Maßnahmen am griechischen Glücksspielsektor Tribut. Nachdem bereits kürzlich das Alkoholmonopol in Schweden vom EuGH für gemeinschaftswidrig erklärt wurde, gerät nun auch das Glücksspielmonopol zusehends unter Druck. bwin Co-CEO Norbert Teufelberger dazu: "Die Tatsache, dass nach Auffassung des EuGH das Alkoholmonopol in Schweden nicht mit den Grundfreiheiten der Europäischen Gemeinschaft in Einklang zu bringen ist, stimmt uns optimistisch, was eine zeitgemäße und baldige Regulierung des Glücksspielmarkts angeht." Auch Frankreich, das in der Vergangenheit besonders aggressiv gegen private in der EU lizenzierte Glücksspielanbieter vorgegangen ist, ist es nicht gelungen, die Kommission von der EU-Konformität ihres Glücksspiel- und Pferdewettenmonopols zu überzeugen. In einer ausführlich begründeten Stellungnahme kritisiert die Kommission massiv die Widersprüche der bestehenden französischen Regelungen. Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Griechenland zeigt ferner auf, dass Monopole - selbst in sensiblen Bereichen wie beispielsweise Alkohol, Bankwesen und Glücksspiel - nicht mehr zeitgemäß sind und grenzüberschreitende, mit EU-Recht in Einklang stehende Lösungen gefordert sind. "Griechische Marktteilnehmer sahen sich in der jüngsten Vergangenheit des Öfteren mit Strafverfolgung konfrontiert, während die staatliche, börsennotierte OPAP erfolgreich Gewinnmaximierung in Sinn von Shareholder Value betreiben konnte. Umso erfreulicher ist die Entscheidung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten," so bwin Co-CEO Manfred Bodner. Im Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich konnten die Vorwürfe der Kommission bisher nicht von der österreichischen Regierung ausgeräumt werden. Die Bundesregierung sah sich deshalb gezwungen, der Kommission zuzusichern, entsprechende Änderungen im Glücksspielgesetz im Bereich der Diskriminierung gegenüber ausländischen Spielern und Werbebeschränkungen für nicht-staatliche Anbieter vorzunehmen. Sollte Österreich diese Änderungen nicht innerhalb der nächsten Monate umsetzen und dadurch weiterhin Europarecht eklatant verletzen, wird die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren formell fortsetzen und die zweite Stufe einleiten. Das Einlenken der österreichischen Regierung zeigt, dass die Mitgliedstaaten eingestehen, dass nationale Glücksspielmonopole nicht mit Europarecht vereinbar und nicht dauerhaft haltbar sind. Damit wurde der richtige Weg zu einem zeitgemäßen, wettbewerbsfähigen Regulierungsrahmen für grenzüberschreitende Glücksspiele eingeschlagen. Rückfragehinweis:
Presse: Karin Klein, Corporate Communications bwin Interactive Entertainment AG Börsegasse 11, 1010 Wien, Austria Tel.: +43 (0)50 858-20008 E-Mail: press@bwin.com www.bwin.ag
Investoren: Konrad Sveceny, Investor Relations bwin Interactive Entertainment AG Börsegasse 11, 1010 Wien, Austria Tel.: +43 (0)50 858-20017 E-Mail: investorrelations@bwin.ag www.bwin.ag
OTS0309 2007-06-27/16:03
Originaltext: bwin Interactive Entertainment AG Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63218 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63218.rss2
bwin begrüßt die heutige Entscheidung der EU-Kommission, die im Zusammenhang mit Glücksspiel eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich und Schweden in Form einer 'Begründeten Stellungnahme' weiterzuführen. Die sog. 'Begründete Stellungnahme' bildet die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens. Sollten die genannten Länder nun den Anforderungen der EU-Kommission nicht Rechnung tragen, droht ihnen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Tatsache, dass sich nun auch Griechenland mit einem Vertragsverletzungsverfahren konfrontiert sieht, zollt den zahllosen protektionistischen nicht EU-rechtskonformen Maßnahmen am griechischen Glücksspielsektor Tribut. Nachdem bereits kürzlich das Alkoholmonopol in Schweden vom EuGH für gemeinschaftswidrig erklärt wurde, gerät nun auch das Glücksspielmonopol zusehends unter Druck. bwin Co-CEO Norbert Teufelberger dazu: "Die Tatsache, dass nach Auffassung des EuGH das Alkoholmonopol in Schweden nicht mit den Grundfreiheiten der Europäischen Gemeinschaft in Einklang zu bringen ist, stimmt uns optimistisch, was eine zeitgemäße und baldige Regulierung des Glücksspielmarkts angeht." Auch Frankreich, das in der Vergangenheit besonders aggressiv gegen private in der EU lizenzierte Glücksspielanbieter vorgegangen ist, ist es nicht gelungen, die Kommission von der EU-Konformität ihres Glücksspiel- und Pferdewettenmonopols zu überzeugen. In einer ausführlich begründeten Stellungnahme kritisiert die Kommission massiv die Widersprüche der bestehenden französischen Regelungen. Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Griechenland zeigt ferner auf, dass Monopole - selbst in sensiblen Bereichen wie beispielsweise Alkohol, Bankwesen und Glücksspiel - nicht mehr zeitgemäß sind und grenzüberschreitende, mit EU-Recht in Einklang stehende Lösungen gefordert sind. "Griechische Marktteilnehmer sahen sich in der jüngsten Vergangenheit des Öfteren mit Strafverfolgung konfrontiert, während die staatliche, börsennotierte OPAP erfolgreich Gewinnmaximierung in Sinn von Shareholder Value betreiben konnte. Umso erfreulicher ist die Entscheidung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten," so bwin Co-CEO Manfred Bodner. Im Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich konnten die Vorwürfe der Kommission bisher nicht von der österreichischen Regierung ausgeräumt werden. Die Bundesregierung sah sich deshalb gezwungen, der Kommission zuzusichern, entsprechende Änderungen im Glücksspielgesetz im Bereich der Diskriminierung gegenüber ausländischen Spielern und Werbebeschränkungen für nicht-staatliche Anbieter vorzunehmen. Sollte Österreich diese Änderungen nicht innerhalb der nächsten Monate umsetzen und dadurch weiterhin Europarecht eklatant verletzen, wird die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren formell fortsetzen und die zweite Stufe einleiten. Das Einlenken der österreichischen Regierung zeigt, dass die Mitgliedstaaten eingestehen, dass nationale Glücksspielmonopole nicht mit Europarecht vereinbar und nicht dauerhaft haltbar sind. Damit wurde der richtige Weg zu einem zeitgemäßen, wettbewerbsfähigen Regulierungsrahmen für grenzüberschreitende Glücksspiele eingeschlagen. Rückfragehinweis:
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