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ots.CorporateNews: Omega I S.A. r.I. / Escaline beabsichtigt Übernahme ...

DJ ots.CorporateNews: Omega I S.a r.I. / Escaline beabsichtigt Übernahme ...

Luxemburg (ots) - Escaline beabsichtigt Übernahme von PrimaCom 
- Escaline kündigt Barangebot für PrimaCom zu einem Angebotspreis 
  von 10 Euro je Aktie an 
- Einzigartige Gelegenheit der Gewinnrealisierung für die 
  PrimaCom-Aktionäre nach starker Kursentwicklung in Folge von 
  Übernahmespekulationen 
- Stärkung der Orion Cable-Gruppe als führender deutscher 
  Kabelnetzbetreiber in den Bereichen Kabelfernsehen, Internet und 
  Telephonie 
 
Luxemburg, 7. Juli 2007 - Die Escaline S.à r.l. ("Escaline") gab 
heute bekannt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot 
(das "Angebot") zum Erwerb aller ausstehenden Aktien der PrimaCom 
Aktiengesellschaft, Mainz ("PrimaCom") abzugeben. Als Bieterin 
fungiert die Omega I S.à r.l. ("Bieter"), eine Tochtergesellschaft 
von Escaline. Escaline ist bereits mit einem Anteil von 25,3 Prozent 
größte Aktionärin von PrimaCom. 
 
Orion Cable GmbH, Augsburg ("Orion Cable"), eine 
Tochtergesellschaft von Escaline, ist nach dem Erwerb der 
TeleColumbus GmbH im November 2006 und der ewt multimedia GmbH im 
Dezember 2005 der führende Kabelbetreiber im Bereich Hausverteilung 
im deutschen Markt (nach Kunden auf Netzebene 4). Die Netzebene 4 
umfaßt die Signalverteilung zwischen Grundstücksgrenze und 
Breitbandsteckdose. Darüber hinaus hat Orion Cable in eigene 
Kabelnetze der Netzebenen 2 und 3 investiert. 
 
PrimaCom ist gemessen an der Zahl der Nutzer der fünftgrößte 
Kabelnetzbetreiber in Deutschland und bietet analoges und digitales 
Kabelfernsehen sowie Internet- und Telefonieprodukte an. Durch die 
Integration der PrimaCom beabsichtigt die Orion-Gruppe, ihre Position 
als Anbieter von Kabelprodukten für Privatkunden in Deutschland 
signifikant zu stärken. "PrimaCom und Orion Cable ergänzen sich 
hervorragend", sagt Robert E. Fowler III, Geschäftsführer der 
Escaline. "Die Zusammenlegung der Kabelnetze würde unsere 
geographische Abdeckung spürbar ausweiten und die gemeinsame 
Kundenbasis von 3,2 auf ungefähr 4,1 Millionen Haushalte vergrößern." 
 
"Orions Barangebot ist eine einmalige Gelegenheit für die 
PrimaCom-Aktionäre, ihre Gewinne zu Höchstkursen zu realisieren", 
sagt Robert Fowler. "Im Gegensatz zu dem Schritt der Kabel 
Deutschland GmbH erwarten wir keinerlei kartellrechtliche Probleme", 
fügt er hinzu.  Das Angebot wird unter der Bedingung stehen, dass die 
Gesamtzahl der zur Annahme des Angebotes eingereichten Aktien und der 
von der Bieterin bereits gehaltenen Aktien wenigstens 50,1 Prozent 
des relevanten stimmberechtigten Kapitals der PrimaCom beträgt, 
hiervon sind auch die Aktien und Aktienoptionen umfasst, die bis zum 
Ende der Angebotsfrist ausgegeben werden können. "Zur Integration der 
PrimaCom in die Orion Cable-Gruppe benötigen wir wenigstens 50,1 
Prozent der Aktien", sagt Robert Fowler. "Eine Beteiligung von mehr 
als 25,3 Prozent und weniger als 50,1 Prozent machte für uns 
wirtschaftlich keinen Sinn; sollten wir die 50,1 Prozent verfehlen, 
werden wir an unserer strategischen Beteiligung von 25,3 Prozent 
festhalten und weiterhin größter Aktionär der PrimaCom bleiben." 
 
Der Angebotspreis von 10 Euro liegt 26,9 Prozent über dem 
Schlusskurs der PrimaCom-Aktie am 23. März 2007 von 7,88 Euro. Dies 
war der letzte Xetra-Handelstag vor dem öffentlichen Bekanntwerden 
des möglichen Interesses der Orion Cable an einer Übernahme der 
PrimaCom durch die Pressemitteilung vom 26. März 2007. Der 
Angebotspreis beinhaltet damit eine Prämie von 26,9 Prozent gegenüber 
dem letzten durch Übernahmespekulationen unbeeinflußten Kurs der 
PrimaCom-Aktie. 
 
Das Angebot wird unter weiteren, üblichen Bedingungen stehen. 
Genehmigungshindernisse werden nicht erwartet. 
 
Weitere Informationen zum Angebot: 
 
Website:  www.telecolumbus.de/omega 
 
Wichtiger Hinweis 
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine 
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der 
PrimaCom dar.  Das Angebot erfolgt erst und allein durch 
Bekanntmachung der Angebotsunterlage und ausschließlich nach Maßgabe 
deren Bestimmungen.  Die Angebotsunterlage wird nach Gestattung durch 
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") 
veröffentlicht werden. 
Das Angebot wird ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gemäß 
§ 29 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") sein. 
Die Durchführung des Angebots wird ausschließlich auf der Grundlage 
der Bestimmungen der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland 
erfolgen.  Vom Bieter und den mit ihm gemeinsam handelnden Personen 
werden daher weder weiteren Bekanntmachungen, Registrierungen, 
Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage oder dieses 
Angebots durch Wertpapieraufsichtsbehörden oder ähnliche Behörden 
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt bzw. veranlasst 
noch sind solche Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder 
Genehmigungen beabsichtigt.  Die Veröffentlichung, Versendung, 
Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder weiterer das 
Angebot betreffender Dokumente sowie die Annahme des Angebots selbst 
kann dem Recht einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik 
Deutschland unterliegen.  Personen, die außerhalb der Bundesrepublik 
Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage oder weiterer das 
Angebot betreffender Dokumente gelangen oder die das Angebot annehmen 
wollen und den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen unterliegen, 
werden aufgefordert, sich über die jeweils anwendbaren ausländischen 
kapitalmarktrechtlichen und wertpapierrechtlichen Vorschriften zu 
informieren und diese einzuhalten. 
Die Angebotsunterlage oder weitere das Angebot betreffende Dokumente 
sind daher nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder 
Verbreitung in anderen Ländern als der Bundesrepublik Deutschland 
bestimmt.  Der Bieter hat keine Genehmigung in Bezug auf die 
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der 
Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot betreffende Dokumente 
durch Dritte nach dem Recht anderer Rechtsordnungen als der 
Bundesrepublik Deutschland erteilt, soweit dies gegen anwendbare 
ausländische Bestimmungen verstößt oder von der Einhaltung 
behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder 
weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.  Die 
Verbreitung der Angebotsunterlage durch den Bieter durch die 
Bekanntgabe im Internet gemäß § 14 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 WpÜG bleibt 
hiervon unberührt. 
 
Originaltext:         Omega I S.a r.I. 
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=66414 
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_66414.rss2 
 
Pressekontakt: 
Brunswick Group GmbH 
Alexander H. Engelhardt 
Tel: +49 (0) 69 24 00 55 37 
Mob: +49 (0) 17 26 90 35 57 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 07, 2007 07:03 ET (11:03 GMT)

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