DJ VOGELGRIPPE/Bundesrat verschiebt Lockerung der Stallpflicht
FRANKFURT (AP)--Wegen der zahlreichen neuen Fälle der gefährlichen Vogelgrippe hat der Bundesrat die Lockerung der Stallpflicht für Geflügel zunächst verschoben. Die Ländervertretung entsprach damit am Freitag in Berlin einer Bitte von Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer. Unterdessen arbeiteten die Spezialisten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Ostseeinsel Riems am Freitag mit Hochdruck an der Identifizierung des Vogelgrippe-Virus, von dem eine Hausgans in Thüringen befallen ist. Wie FLI-Sprecherin Elke Reinking auf Anfrage mitteilte, soll noch im Laufe des Tages feststehen, ob es sich um den aggressiven Erregertyp H5N1 handelt, der auch Menschen gefährlich werden kann. Die Gans im Landkreis Saalfeld/Rudolstadt wäre in diesem Jahr in Deutschland das erste Nutztier, das von der Seuche befallen wurde. Entsprechend alarmiert waren am Donnerstag die Behörden und Wissenschaftler. Das Veterinäramt des Landkreises Mansfeld-Südharz stellte den Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln amtlich fest. FLI-Sprecherin Reinking erklärte, das Risiko werde von "mäßig" auf "hoch" heraufgesetzt und habe damit die vierte von fünf Stufen der Risikobewertung erreicht. Wegen der infizierten Hausgans wurden in dem betroffenen Stall in Saalfeld neun weitere Tiere, vier Enten und fünf Gänse, vorsorglich getötet. Um die Fundorte infizierter Vögel wurden ferner Sperrzonen eingerichtet und eine Stallpflicht angeordnet. Nach dem Fund von rund 190 toten Wildvögeln am Stausee Kelbra an der Landesgrenze zu Thüringen war bei 38 Tieren das H5N1-Virus nachgewiesen worden. Nach der laut Bundesratsbeschluss nun weiter geltenden Schutzverordnung dürfen die Behörden keine Ausnahmen von der Stallpflicht zulassen, wenn die Geflügelhaltung in einem Sperrgebiet stattfindet. Auch in unmittelbarer Nähe eines Gebiets, in dem sich wild lebende Wat- und Wasservögel versammeln, oder in unmittelbarer Nähe von Geflügelgroßbetrieben müssen Hühner, Truthähne, Enten und Gänse permanent im Stall bleiben. Geplant war, die Verordnung so zu ändern, dass die strikte Aufstallungspflicht nur noch für die Sperrgebiete gelten sollte.DJG/apo
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July 06, 2007 04:19 ET (08:19 GMT)
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