Die Aktien von Premiere
Händler verwiesen darauf, dass das Bundeskartellamt eine bis zum 30. Juni 2009 befristete Zusammenarbeit von arena und Premiere bei der Nutzung der Fernsehübertragungsrechte für die Fußball-Bundesliga toleriert hat. Marktteilnehmern zufolge ist die Entscheidung nicht ganz überraschend, wirke aber dennoch positiv. Nach Ansicht eines Börsianers hätten Medienberichte zuletzt immer stärker in Richtung einer Genehmigung gewiesen. Insofern sei die Erwartung der positiven Entscheidung schon länger im Aktienkurs von Premiere eingepreist gewesen. Deshalb verwundere es ihn nicht, dass der Kurs jetzt wieder etwas zurückgegangen sei.
Auch ein Analyst begründete das Kursplus mit der Genehmigung der Kooperation durch das Kartellamt. "Premiere geht aus der Auseinandersetzung als Sieger hervor", sagte der Experte. "Der Bezahlsender erhält von arena eine Sublizenz der Übertragungsrechte und kann dadurch neue Kunden gewinnen." Auch weitere Preiserhöhungen seien nun möglich, hieß es. Insgesamt stelle der Streit mit dem Kartellamt ein abschreckendes Beispiel für potenzielle große Mitbieter um die Fußball-Übertragungsrechte dar, die nun von einem Markteintritt abgehalten würden./la/ck
ISIN DE000PREM111
AXC0084 2007-07-18/11:08