Luxemburg (ots) - Escalines Angebot für PrimaCom mit 91 Prozent erfolgreich beendet
- Escaline gibt Endergebnis des Angebotes bekannt
- Zügige Abwicklung des Angebotes
- Beginn der Integrationsplanung
Luxemburg, 26. Oktober 2007 - Escaline S.à r.l. ("Escaline") hat heute bekannt gegeben, dass die weitere Annahmefrist des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes (das "Angebot") zum Erwerb aller ausstehenden Aktien der PrimaCom Aktiengesellschaft, Mainz ("PrimaCom") erfolgreich abgelaufen ist. Bis zum 23. Oktober 2007, 24:00 Uhr (MEZ) Ortszeit Frankfurt/Main, wurden Escaline im Rahmen des Angebotes insgesamt weitere 2.046.673 PrimaCom-Aktien während der weiteren Annahmefrist zum Erwerb angeboten. Dies entspricht einem Anteil von 8,65 Prozent am Grundkapital. Die Gesamtzahl der zur Annahme des Angebotes eingereichten Aktien sowie der von der Bieterin bereits gehaltenen und ihr zugerechneten Aktien beträgt somit 21.503.081 PrimaCom-Aktien, was einem Anteil von 90,89 Prozent am Grundkapital entspricht.
"Der erfolgreiche Abschluss unseres Angebotes bildet die Grundlage für den gemeinsamen, zukünftigen Geschäftserfolg", sagte Robert E. Fowler III, Geschäftsführer der Escaline. "Nach Beendigung der Transaktion werden wir mit der Integrationsplanung beginnen. Ziel ist es, Deutschlands führender Kabelnetzbetreiber zu werden", betonte Fowler. "Nach Umsetzung des Integrationsplanes und der Realisierung von Synergien im Bereich Betrieb und Verwaltung werden wir unser Produktangebot und den Service weiter ausbauen. Damit werden wir das profitable Wachstum in Zukunft weiter stärken", erklärte Robert Fowler.
Weitere Informationen zum Angebot Internet: www.telecolumbus.de/omega
Wichtiger Hinweis Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der PrimaCom dar. Das Angebot erfolgte allein durch Bekanntmachung der Angebotsunterlage und ausschließlich nach Maßgabe deren Bestimmungen. Die Angebotsunterlage wurde nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") veröffentlicht. Das Angebot war ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gemäß § 29 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG"). Die Durchführung des Angebots erfolgte ausschließlich auf der Grundlage der Bestimmungen der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Vom Bieter und den mit ihm gemeinsam handelnden Personen werden daher weder weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage oder dieses Angebots durch Wertpapieraufsichtsbehörden oder ähnliche Behörden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt bzw. veranlasst noch sind solche Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen beabsichtigt. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot betreffender Dokumente sowie die Annahme des Angebots selbst kann dem Recht einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland unterliegen. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot betreffender Dokumente gelangen und den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen unterliegen, werden aufgefordert, sich über die jeweils anwendbaren ausländischen kapitalmarktrechtlichen und wertpapierrechtlichen Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten.
Die Angebotsunterlage oder weitere das Angebot betreffende Dokumente sind daher nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in anderen Ländern als der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Der Bieter hatte keine Genehmigung in Bezug auf die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot betreffende Dokumente durch Dritte nach dem Recht anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland erteilt, soweit dies gegen anwendbare ausländische Bestimmungen verstößt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen. Die Verbreitung der Angebotsunterlage durch den Bieter durch die Bekanntgabe im Internet gemäß § 14 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 WpÜG bleibt hiervon unberührt.
Originaltext: Omega I S.a r.I. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66414 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66414.rss2
Pressekontakt: Brunswick Group GmbH Alexander H. Engelhardt Tel: +49 (0) 69 24 00 55 37 Mob: +49 (0) 17 26 90 35 57
- Escaline gibt Endergebnis des Angebotes bekannt
- Zügige Abwicklung des Angebotes
- Beginn der Integrationsplanung
Luxemburg, 26. Oktober 2007 - Escaline S.à r.l. ("Escaline") hat heute bekannt gegeben, dass die weitere Annahmefrist des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes (das "Angebot") zum Erwerb aller ausstehenden Aktien der PrimaCom Aktiengesellschaft, Mainz ("PrimaCom") erfolgreich abgelaufen ist. Bis zum 23. Oktober 2007, 24:00 Uhr (MEZ) Ortszeit Frankfurt/Main, wurden Escaline im Rahmen des Angebotes insgesamt weitere 2.046.673 PrimaCom-Aktien während der weiteren Annahmefrist zum Erwerb angeboten. Dies entspricht einem Anteil von 8,65 Prozent am Grundkapital. Die Gesamtzahl der zur Annahme des Angebotes eingereichten Aktien sowie der von der Bieterin bereits gehaltenen und ihr zugerechneten Aktien beträgt somit 21.503.081 PrimaCom-Aktien, was einem Anteil von 90,89 Prozent am Grundkapital entspricht.
"Der erfolgreiche Abschluss unseres Angebotes bildet die Grundlage für den gemeinsamen, zukünftigen Geschäftserfolg", sagte Robert E. Fowler III, Geschäftsführer der Escaline. "Nach Beendigung der Transaktion werden wir mit der Integrationsplanung beginnen. Ziel ist es, Deutschlands führender Kabelnetzbetreiber zu werden", betonte Fowler. "Nach Umsetzung des Integrationsplanes und der Realisierung von Synergien im Bereich Betrieb und Verwaltung werden wir unser Produktangebot und den Service weiter ausbauen. Damit werden wir das profitable Wachstum in Zukunft weiter stärken", erklärte Robert Fowler.
Weitere Informationen zum Angebot Internet: www.telecolumbus.de/omega
Wichtiger Hinweis Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der PrimaCom dar. Das Angebot erfolgte allein durch Bekanntmachung der Angebotsunterlage und ausschließlich nach Maßgabe deren Bestimmungen. Die Angebotsunterlage wurde nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") veröffentlicht. Das Angebot war ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gemäß § 29 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG"). Die Durchführung des Angebots erfolgte ausschließlich auf der Grundlage der Bestimmungen der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Vom Bieter und den mit ihm gemeinsam handelnden Personen werden daher weder weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage oder dieses Angebots durch Wertpapieraufsichtsbehörden oder ähnliche Behörden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt bzw. veranlasst noch sind solche Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen beabsichtigt. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot betreffender Dokumente sowie die Annahme des Angebots selbst kann dem Recht einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland unterliegen. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot betreffender Dokumente gelangen und den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen unterliegen, werden aufgefordert, sich über die jeweils anwendbaren ausländischen kapitalmarktrechtlichen und wertpapierrechtlichen Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten.
Die Angebotsunterlage oder weitere das Angebot betreffende Dokumente sind daher nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in anderen Ländern als der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Der Bieter hatte keine Genehmigung in Bezug auf die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot betreffende Dokumente durch Dritte nach dem Recht anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland erteilt, soweit dies gegen anwendbare ausländische Bestimmungen verstößt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen. Die Verbreitung der Angebotsunterlage durch den Bieter durch die Bekanntgabe im Internet gemäß § 14 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 WpÜG bleibt hiervon unberührt.
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