DJ Post-Wettbewerber sollen Steuervorteile erhalten - Handelsblatt
BERLIN (Dow Jones)--Die Pläne der Bundesregierung für eine steuerliche Gleichbehandlung der Post-Konkurrenten werden einem Zeitungsbericht zufolge konkreter. Wie das "Handelsblatt" in seiner Mittwochausgabe unter Berufung auf Informationen aus dem Kanzleramt schreibt, sollen die Wettbewerber der Deutschen Post AG unter bestimmten Bedingungen ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit werden.
"Ziel ist es, die Definition flächendeckender Universaldienste so zu verändern, dass auch Post-Konkurrenten für diese Leistungen von der Umsatzsteuer befreit werden", sagte ein Regierungsmitglied dem "Handelsblatt".
An dem bestehenden Steuerprivileg des Ex-Staatskonzerns will die Regierung auch nach dem Wegfall des Briefmonopols Anfang nächsten Jahres festhalten. "Dieser Beschluss der Kabinettsklausur in Meseberg wird nicht angetastet", hieß es laut Zeitung in Regierungskreisen. Aus diesem Grund habe sich Bundeskanzlerin Angela Merkel entschieden, auch den Post-Konkurrenten die Umsatzsteuer zu erlassen, sofern sie flächendeckend Universaldienste anbieten.
Da das geltende Recht als Voraussetzung für die Steuerbefreiung eine bundesweite Versorgung mit Postdienstleistungen verlangt, die die Post-Konkurrenten aber nicht erfüllen können, soll die Definition von Universaldiensten deutlich enger gefasst werden, erfuhr das "Handelsblatt" aus Regierungskreisen weiter. Eine solche Lösung halte die Bundesregierung auch mit dem EU-Recht vereinbar.
Nach Informationen der Zeitung haben die Wettbewerber der Deutschen Post Ende vergangener Woche eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Mindestlohn-Pläne der deutschen Regierung in der Post-Branche eingereicht. In dem Schreiben würden die Post-Wettbewerber kritisieren, dass die Einführung eines Mindestlohns in der Postbranche alleine dem ehemaligen Staatskonzern nütze.
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October 09, 2007 13:43 ET (17:43 GMT)
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