Die SplitFish AG (SplitFish), führend bei Hardwareinnovationen im Videospielbereich, hat heute bekannt gegeben, dass sie jetzt an der Frankfurter Börse gehandelt wird, unter dem Kürzel 54S.
SplitFish hat 30.000.000 Stammaktien ausgegeben. Es wurden keine Vorzugsaktien oder andere Aktienklassen, Optionsscheine oder Bezugsrechte ausgegeben.
SplitFish AG ist die Muttergesellschaft mit Sitz in der Schweiz und besitzt 100 % ihrer zwei Tochtergesellschaften, der SplitFish GameWare Inc (Kanada) und Nabon Corp (Kanada).
Sowohl SplitFish GameWare Inc und Nabon Corp sind Gesellschaften nach kanadischem Recht, die Nabon Corp ist zudem in der Volksrepublik China registriert.
Direktoren der SplitFish AG sind Ken Tetterington, Dr. Martin Grossmann und Dr. Lars Mathiassen. Leitende Führungskräfte der SplitFish AG sind Francisco Schipperheijn, Nan Liu, Jason Johnson und Kevin Rennie.
Das Geschäft von SplitFish ist Forschung, Entwicklung, Design und Vermarktung einzigartiger Produkte in der Videospielbranche. Die operierende Tochtergesellschaft ist in der Branche seit 2005 aktiv und hat damit ihr zweites volles Jahr beendet.
Über SplitFish:
SplitFish ist Entwickler originärer Hardwaretechnologien für Videospiele, die zum Patent angemeldet sind. Darunter FragFX-Controller, EyeFX-3D-Adapter, EdgeFX-Controller, MotionFX-Tilt-Sensing-Adapter, GlideFX-Trackball-Controller, und die DualFX-Laser-Gun. Mehr Information ist auf der Website des Unternehmens erhältlich, unter www.splitfish.com oder www.splitfish.de.
Über die Frankfurter Börse (FWB):
Die FWB Frankfurter Wertpapierbörse (Frankfurt Stock Exchange) ist einer der größten Handelsplätze der Welt für Wertpapiere. Sie wird betrieben von der Deutsche Börse AG (FWB) und ist die größte der acht deutschen Börsen. Das Produkt- und Dienstleistungsportfolio der deutschen Börse umfasst die gesamte Prozesskette einschließlich des Handels von Wertpapieren und Derivaten, Transaktionsabrechnung, der Bereitstellung von Marktinformationen, wie auch Entwicklung und Betrieb elektronischer Handelssysteme. Um mehr Informationen zu erhalten, besuchen Sie die Deutsche Börse unter: http://deutsche-boerse.com.
Informationen, die in dieser Mitteilung gegeben werden, enthalten „vorausschauende Aussagen“ im Sinne des Abschnitts 27A des amerikanischen Wertpapiergesetzes von 1933 und des Abschnitts 21B des amerikanischen Wertpapierhandelsgesetzes von 1934. Alle Aussagen, die Dinge mit Bezug auf Voraussagen, Erwartungen, Glauben, Pläne, Projekte, Ziele, Zielsetzungen, Annahmen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen diskutieren, sind keine Aussagen über Tatsachen und können vorausschauende Aussagen sein. Vorausschauende Aussagen basieren auf Erwartungen, Schätzungen und Prognosen zur Zeit, zu der die Aussagen gemacht werden und involvieren eine Anzahl von Risiken und Unsicherheiten, welche dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den erwarteten abweichen. Vorausschauende Aussagen in dieser Hinsicht können durch Worte wie „projektiert“,„vorhersehen“, „erwarten“,„werden“, „antizipieren“,„schätzen“, „glauben“,„auffassen“, oder durch Aussagen, die über bestimmte Handlungen aussagen, diese "könnten", "würden“ oder "sollten" eintreten, identifiziert werden.
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