Oldenburg (BoerseGo.de) - Das Landgericht Hannover hat die Nichtigkeits- und Anfechtungsklage der Enzo Holding GmbH gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung der CeWe Color Holding AG vom 26. April 2007 abgewiesen. Dies teilte die CeWe Color am Montag mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen äußerte dennoch die Hoffnung, dass die Enzo Holding GmbH das Urteil des Landgerichts akzeptiert. Zuvor hatte bereits der Hedgefonds Marcap Overseas Master Fund seine Klage zurückgezogen.
Die Kläger hatten offenbar moniert, dass es bei der Stimmkartenausgabe und der Stimmenauszählung zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei. CeWe Color hatte die Anschuldigungen zuvor als "übliche Anfechtungstricks" bezeichnet und den Klägern unterstellt, Verfahrensfehler provoziert zu haben um Beschlüsse der Hauptversammlung im Nachhinein gerichtlich anfechten zu können.
