Hamburg (BoerseGo.de) - Das Landgericht Wiesbaden hat einer Klage gegen die Aareal Bank AG wegen einer "Schrottimmobilie" stattgegeben. Die Bank müsse unverjährte Zins- und Tilgungszahlungen von 2003 - 2007 an den Kläger zurückzahlen, teilte die den Kläger vertretende Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit. Der Kläger muss außerdem das Restsaldo des Darlehens nicht begleichen.
Der Kläger aus Frankfurt hatte den Angaben zufolge im Dezember 1991 in Mettmann eine - stark überteuerte - Eigentumswohnung von 58,4 qm von der Firma Bast-Bau Betreuungs GmbH zu einem Kaufpreis von 325.350 DM erworben. Von der Firma aufgrund einer Vollmacht abgeschlossene Darlehensverträge mit der Rechtsvorgängerin der Aareal Bank (Deutsche Bau- und Bodenbank AG) seien unwirksam, so das Gericht. Der Hauptzweck der Geschäftsbesorgung sei vorliegend nicht die Wahrnehmung lediglich wirtschaftlicher Interessen des Klägers im Zusammenhang mit der Errichtung und Verwertung des angeschafften Objektes, sondern auch dessen Vertretung im Rahmen der Finanzierung und Belastung des Objektes gewesen. Es könne deshalb kein Zweifel bestehen, dass es sich auch um eine Rechtsberatung i.S.d. Rechtsberatungsgesetzes gehandelt habe, zu der das Unternehmen rechtlich nicht befugt war.
"Das Urteil sollte anderen Erwerbern sogenannter Schrottimmobilien Mut machen", so Anlegeranwältin Sina Anthony von der Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft, "die Darlehensverträge mit der Bank anwaltlich auf deren rechtliche Wirksamkeit zu überprüfen."