Bei der Teilprivatisierung der Deutschen Bahn sollen die Einzelsparten für den Regional-, Fern- und Güterverkehr nun doch nicht einzeln verkauft werden dürfen. Dies sieht der überarbeitete Entwurf für den Beteiligungsvertrag zwischen Bund und Bahn vor, wie Bundestagsabgeordnete am Freitag in Berlin nach einer Sondersitzung des Verkehrsausschuss berichteten. Die Koalitionsmehrheit im Ausschuss nahm diese Vertragsversion zustimmend zur Kenntnis. Zuvor hatte es Kritik an einem Entwurf gegeben, der den Verkauf einzelner Sparten bis zu 49,9 Prozent ermöglicht hätte. Die neue Bahntochter DB Mobility Logistics, in der die Transportsparten gebündelt werden, soll in diesem Herbst zu 24,9 Prozent an die Börse gebracht werden./br/DP/stw
AXC0071 2008-06-06/12:48
