Freiburg (ots) - Die Bundesregierung plant, dass Banken, die das im Zuge der Finanzkrise geschnürte Rettungspaket in Anspruch nehmen, die Gehälter ihrer Manager begrenzen sollen.
Professor Matthias Jacobs, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Bucerius Law School in Hamburg, ist skeptisch, ob diese Pläne rechtlich durchsetzbar sind. In einem Interview mit dem Personalmagazin aus der Haufe Mediengruppe begründet er seine Bedenken: "Bei Arbeitnehmern, also auch bei leitenden Angestellten, kann eine einseitige nachträgliche Herabsetzung der Gehälter grundsätzlich nur über eine Änderungskündigung erfolgen. Aber an eine solche stellt die Rechtsprechung sehr strenge Anforderungen, die bei den meisten Banken sicherlich nicht vorliegen."
Ebenfalls skeptisch äußert sich der Arbeitsrechtsexperte zur Frage einer generellen gesetzlichen Höchstgrenze für Managergehälter. Er verweist auf die im Grundgesetz geschützte Vertragsfreiheit, die dafür sehr hohe Hürden vorsieht.
Das vollständige Interview lesen Interessierte in der aktuellen Ausgabe des Personalmagazins. Weitere Informationen unter http://www.personalmagazin.de
Originaltext: Personalmagazin Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52301 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52301.rss2
Ansprechpartner: Randolf Jessl Chefredaktion Personalmagazin
Pressekontakt: Haufe Mediengruppe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Alexandra Rudolf Tel.: 0761/3683-940 Fax: 0761/3683-900 E-Mail: pressestelle@haufe.de Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/presse
Professor Matthias Jacobs, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Bucerius Law School in Hamburg, ist skeptisch, ob diese Pläne rechtlich durchsetzbar sind. In einem Interview mit dem Personalmagazin aus der Haufe Mediengruppe begründet er seine Bedenken: "Bei Arbeitnehmern, also auch bei leitenden Angestellten, kann eine einseitige nachträgliche Herabsetzung der Gehälter grundsätzlich nur über eine Änderungskündigung erfolgen. Aber an eine solche stellt die Rechtsprechung sehr strenge Anforderungen, die bei den meisten Banken sicherlich nicht vorliegen."
Ebenfalls skeptisch äußert sich der Arbeitsrechtsexperte zur Frage einer generellen gesetzlichen Höchstgrenze für Managergehälter. Er verweist auf die im Grundgesetz geschützte Vertragsfreiheit, die dafür sehr hohe Hürden vorsieht.
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