Stuttgart (ots) - Die ganze Aktion könnte ein sündhaft teurer Flop werden. Denn die Bundesregierung schlägt zwar eine einheitliche Zählweise vor. Aber sie schreibt diese nicht zwingend vor. Ein einheitliches Vorgehen ist aber Grundvoraussetzung für den Erfolg der Aktion. Sollte in Nordrhein-Westfalen anders gezählt werden als in Baden-Württemberg, könnte man die Ergebnisse gleich in die Tonne treten. Sie wären nicht miteinander zu vergleichen und damit auch juristisch anfechtbar.
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