CANCOM IT Systeme AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
CANCOM IT Systeme AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
10.12.2008
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Von der Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH erhielten wir heute folgende Mitteilung:
'KORREKTUR: Stimmrechtsmitteilung § 21 Abs. 1 WpHG
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der
Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH
an der CANCOM IT Systeme AG, Messerschmittstraße 20, 89343 Jettingen-Scheppach, Deutschland
am 08.12.2008 über alle unsere Sondervermögen hinweg
die Schwelle von 3 % überschritten hat
und nun insgesamt, mit einer Aktienanzahl von 360.589,00 Stück, 3,470 % beträgt, bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte.
Davon sind uns 3,374 % (350.589 Stück) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Von folgenden Aktionären, dessen Stimmrechtsanteile an der CANCOM IT Systeme AG 3% oder mehr beträgt, werden uns dabei Stimmrechte zugerechnet:
Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahn- und Tierärzte, Gartenstr. 63, 72074 Tübingen, Deutschland
Mit freundlichen Grüßen Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH'
10.12.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
Sprache: Deutsch Emittent: CANCOM IT Systeme AG Messerschmittstraße 20 89343 Jettingen-Scheppach Deutschland Internet: www.cancom.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
ISIN DE0005419105
AXC0063 2008-12-10/11:42