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Steinbrück: HRE-HV wohl Anfang April zu Kapitalschnitt/-erhöhung

DJ Steinbrück: HRE-HV wohl Anfang April zu Kapitalschnitt/-erhöhung

BERLIN (Dow Jones)--Eine Hauptversammlung der in Schwierigkeiten geratenen Hypo Real Estate (HRE) könnte sich nach Darstellung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück Anfang April mit einem Kapitalschnitt und einer nachfolgenden Kapitalerhöhung beschäftigen. Das sagte Steinbrück am Mittwoch bei der Vorstellung des Entwurfes zum "Rettungsübernahmegesetz", das eine Verstaatlichung in Schwierigkeiten geratener Banken als "letztes Mittel" vorsieht.

Der Gesetzentwurf werde den Fraktionen des Deutschen Bundestages am 3. März zur abschließenden Beratung vorgelegt, der Bundesrat solle das Gesetz dann am 3. April beschließen. "Auf der Grundlage dieses Gesetzes (...) ist es möglich, sehr schnell eine Hauptversammlung einzuberufen, sodass sich diese Hauptversammlung sehr schnell mit der Frage eines Kapitalschnitts und einer Kapitalerhöhung Anfang April beschäftigen könnte", hob Steinbrück hervor.

Die Entscheidung über eine mögliche Enteignung solle "in Abhängigkeit davon" fallen, wie die HV entscheide. "Entweder die Hauptversammlung stimmt dem mehrheitlich zu, dann brauchen wir keine Enteignung, oder die Hauptversammlung stimmt dem nicht zu, dann brauchen wir eine Enteignung", machte Steinbrück klar.

Stimme die HV zwar zu, sei aber "durch Klageführung absehbar, dass wir die entsprechenden Folgeschritte nicht gehen können, dann wären wir im Zweifelsfall wieder in letzter Konsequenz bei der Enteignung". Eine weitere Möglichkeit sei ein Übernahmeangebot, dann werde über den Preis zu reden sein.

Mit den Regelungen des Gesetzentwurfs soll die für eine Kapitalerhöhung nötige Mehrheit auf Hauptversammlungen auf zwei Drittel von bisher drei Vierteln bzw sogar auf 50% gesenkt werden, wenn die Hälfte des Kapitals anwesend ist.

Steinbrück zeigte sich in jedem Fall entschlossen, schnelle Maßnahmen zur Stabilisierung der HRE durchzusetzen, da "wegen einer problematischen Entwicklung der Kernkapitalquote" Zeitdruck bestehe. "Wir werden uns jedenfalls nicht den Vorwurf machen lassen dürfen, durch Unterlassung sehenden Auges einer Entwicklung Vorschub gegeben zu haben, die dieses Institut in eine Lage bringen könnte mit Konsequenzen, die weit über den Bestand dieses Instituts hinausgehen", machte er klar.

Unzufrieden zeigte sich der Finanzminister über die Verhandlungen mit dem HRE-Großaktionär Christopher Flowers. "Die Gespräche mit Flowers laufen, bisher sind diese Gespräche nicht zu einem Ergebnis geführt worden, das uns von diesem Weg hat abbringen können", konstatierte er. "Im Gegenteil", meinte Steinbrück hierzu vielmehr.

Ausdrücklich betonte Steinbrück, im Sinne der öffentlichen Interessenlage und einer Schadensminimierung sei eine Enteignung "als letzte Konsequenz nicht ausgeschlossen". Er ließ auf Nachfrage aber offen, wie hoch der Anteil sein soll, den der Bund an der HRE übernehmen will. Die anzustrebende Kontrollmehrheit liege "mit Blick auf die notwendige Restrukturierung 75% plus eine Aktie, mit Blick auf die bestmögliche Refinanzierung irgendwo in den Neunzigern", erklärte er lediglich.

Die Möglichkeit, ein Enteignungsverfahren einzuleiten, endet nach dem Gesetzentwurf am 30. Juni. Rechtsverordnungen zur Umsetzung des Beschlusses können bis zum 31. Oktober erlassen werden. Diese Frist schließt laut Steinbrück nötige gerichtliche Eintragungen ein.

Würde eine solche Verordnung erlassen, bezöge sie sich ausschließlich auf die HRE, machte Steinbrück klar. "Es besteht Konsens innerhalb der Bundesregierung, dass für den Fall, dass eine solche Rechtsverordnung erlassen werden muss, sich diese ausschließlich auf den Fall Hypo Real Estate bezieht, damit wir nicht dem Verdacht Tür und Tor öffnen, wir hätten in Wirklichkeit auch weitere Banken oder weitere Fälle im Sinn", sagte er. Keine andere Bank habe ähnliche Probleme.

Dem Gesetzentwurf zufolge darf die Regierung nur dann eine Rechtsverordnung zur Enteignung der Altaktionäre erlassen, wenn sie zuvor alle milderen Mittel ausgeschöpft hat, um sich die Kontrolle über ein Institut zu sichern. "Die Verstaatlichung ist nur zulässig, wenn andere rechtlich und wirtschaftlich zumutbare Lösungen zur Sicherung der Finanzmarktstabilität nicht mehr zur Verfügung stehen", heißt es in dem Entwurf.

Steinbrück unterstrich, niemand in der Koalition wolle den Staatseinfluss ausdehnen. "Es geht nicht um die Ausweitung von Staatseinfluss", sagte er. "Das Instrumentarium ist darauf gerichtet, eine systemrelevante Bank zu stabilisieren", betonte der Bundesfinanzminister. Alle seien sich einig in der Einschätzung, "dass die HRE ein systemrelevantes Institut ist".

-Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4118, 
   andreas.kissler@dowjones.com 
   DJG/ank/kth 
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(END) Dow Jones Newswires

February 18, 2009 07:39 ET (12:39 GMT)

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