
DJ Antrag auf Bundesbürgschaft kostet bis zu 25.000 EUR - HB
DÜSSELDORF (Dow Jones)--Die Bundesregierug vergibt die Staatshilfen aus dem 100 Mrd EUR schweren Wirtschaftsfonds Deutschland nur nach strengen Auflagen. Nach Informationen des "Handelsblatts" (HB, Donnerstagausgabe) aus Regierungskreisen gelten die üblichen Bedingungen für die Beantragung von Bundesbürgschaften. Laut den geltenden Bürgschaftsbestimmungen muss der Antragsteller 0,5% der beantragten Bürgschaft, maximal jedoch 25.000 EUR bezahlen, schreibt die Zeitung.
Das so genannte Antragsentgelt muss auf das Anderkonto "Bundesminister der Finanzen" bei der WestLB überwiesen werden, heißt es in den Hinweisen für die Beantragung von Bundesbürgschaften, die dem "Handelsblatt" vorliegen.
Darüber hinaus müssen die Unternehmen Angaben machen über das Produktionsprogramm, die Belegschaft, Markt- und Konkurrenzverhältnisse; der letzte Jahresbericht muss in testierter Form ebenso vorgelegt werden wie ein Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung im laufenden Jahr.
Daneben erwartet der Bund entsprechend der Bürgschaftsbestimmungen ein Unternehmenskonzept mit Begutachtung durch externe Sachverständige, eine Beschreibung der Investitions- und Personalpläne und eine ausführliche Wirtschaftlichkeitsrechnung. Zudem muss die schriftliche Erklärung einer Bank vorliegen, dem Unternehmen im Falle der Bürgschaftsgewährung auch einen Kredit zu gewähren.
Die Bundesregierung verspricht laut "Handelsblatt" eine zügige Entscheidung über Hilfen aus dem Rettungsschirm für die Realwirtschaft. "Wir müssen das Kunststück schaffen, uns streng an sachlichen Entscheidungskriterien zu orientieren, und zugleich zu raschen Beschlüssen kommen", sagte Hartmut Schauerte, parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, der Zeitung. Das gelte auch für das Opel-Rettungskonzept, das der Autobauer am Freitag vorlegen will.
Anträge auf Bundesbürgschaften müssen demnach nicht beim Wirtschaftsministerium, sondern bei der Wirtschaftsprüfergesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC) eingereicht werden. Die Experten bei PwC prüfen die Anträge anhand betriebswirtschaftlicher Kriterien und schreiben eine Sitzungsvorlage für den Bürgschaftsausschuss des Bundes, so die Zeitung weiter.
Für die Gewährung von Bundesbürgschaften müssen dabei zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Das Unternehmen muss volkswirtschaftlich förderungswürdig sein, und das Ausfallrisiko der Staatshilfen muss, am besten deutlich, unter 50% liegen.
Wirtschaftsstaatssekretär Schauerte gibt zu, dass die Hilfen des Staates eine "ordnungspolitische Gratwanderung" seien. Es werde nicht ganz leicht, die regionalpolitische und technologische Bedeutung eines Unternehmens objektiv zu bewerten. "Wenn wir es am Ende schaffen, in der großen Mehrzahl der Fälle nach rein sachlichen Kriterien zu entscheiden und den politischen Einfluss zurückzudrängen, dann ist das in Ordnung", sagte Schauerte. Entscheidend sei, dass sämtliche Hilfen zu marktgerechten Konditionen gewährt würden.
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February 25, 2009 13:15 ET (18:15 GMT)
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