New York (BoerseGo.de) – Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Barney Frank, geht davon aus, dass die Uptick-Regel vor ihrer Widereinführung steht. Er rechnet damit innerhalb eines Monats. Im Jahr 2007 hatte die US-Wertpapieraufsicht SEC die Uptick-Regel abgeschafft.
Nach der sogenannten Uptick-Regel sind Leerverkäufe (Short-Selling) bei Titeln mit sinkenden Kursen verboten. Leerverkäufe sind danach nur erlaubt, wenn die vorhergehende Transaktion in der Aktie in einem gleichen beziehungsweise höheren Kurs resultiert. Weiter äußerte sich Frank dahingehend, dass die Mark-to-Market-Bilanzierungsregel flexibler ausgestaltet werden sollte.
Nach der sogenannten Uptick-Regel sind Leerverkäufe (Short-Selling) bei Titeln mit sinkenden Kursen verboten. Leerverkäufe sind danach nur erlaubt, wenn die vorhergehende Transaktion in der Aktie in einem gleichen beziehungsweise höheren Kurs resultiert. Weiter äußerte sich Frank dahingehend, dass die Mark-to-Market-Bilanzierungsregel flexibler ausgestaltet werden sollte.
(© BörseGo AG 2007 - http://www.boerse-go.de, Autor: Hoyer Christian, Redakteur)