Berlin (BoerseGo.de) - Der Bundestag hat am Freitag ein Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes beschlossen. Dem Gesetz zufolge müssen Bankberater ab dem Jahr 2010 ein Protokoll zu Kundengesprächen anfertigen, das im Falle einer Falschberatung den Anlegern eine bessere rechtliche Handhabe gegenüber der Bank ermöglichen soll. Bei telefonischer Anlageberatung gibt es künftig außerdem ein einwöchiges Rücktrittsrecht bei fehlerhaftem Protokoll. In einem solchen Fall trüge die Bank innerhalb der einen Woche das Risiko alleine, weil ein Anleger innerhalb dieser Zeit das Geschäft risikolos rückgängig machen könnte. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Das Land Bayern will das Gesetz blockieren, weil es den Verbraucherschutz nicht ausreichend gewährleistet sieht.
