DJ E.ON klagt gegen Kartellstrafe der EU-Kommission (zwei)
"Die Kommission konstruiert Marktabsprachen, die zwischen den Unternehmen nie stattgefunden haben, auch nicht im Zeitraum zwischen 2003 und 2005. Zudem ignoriert sie wirtschaftliche Zusammenhänge. Der Wettbewerb auf dem europäischen Gasmarkt ist längst Realität", kommentierte Reutersberg das Ergebnis des Verfahrens.
Die Vereinbarungen zum Transport von Erdgas, die 1975 in der Aufbauzeit der europäischen Gaswirtschaft im Zusammenhang mit der Errichtung der MEGAL-Pipeline geschlossen wurden, seien zur Absicherung des Leitungsinvestments erforderlich gewesen. Sie hätten für die Marktentwicklung keine Relevanz gehabt, seien nie praktiziert und 2004 von den Unternehmen formell aufgehoben worden, schreibt die Essener E.ON Ruhrgas. Mit den Vereinbarungen hätten die Unternehmen zu keiner Zeit gegen geltendes EU-Recht verstoßen.
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July 08, 2009 06:25 ET (10:25 GMT)
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