Berlin (ots) - Als Verteidiger von Herrn Markus Frick teile ich zu Berichten über die Erhebung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft Berlin gegen Herrn Frick folgendes mit:
Die Erhebung der Anklage bestätige ich. Die Anklageschrift ist uns bekannt. Zur Erhebung der Anklage erkläre ich, was folgt:
Die Staatsanwaltschaft erhebt nicht den Vorwurf, Herr Frick habe wissentlich wertlose Aktien empfohlen. Die Vorwürfe, gegen die sich Herr Frick verteidigen wird, betreffen die Empfehlung von Wertpapieren durch Herrn Frick in diversen Fällen ohne Hinweis auf ein von der Staatsanwaltschaft behauptetes eigenes Investment in diese Wertpapiere.
In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die Staatsanwaltschaft auch nicht den Vorwurf erhebt, dass sich Herr Frick bei den drei russischen Unternehmen "Star Energy Corp.", "StarGold Mines Inc." und "Russoil Corp." an "internationalen Börsenmachenschaften" selbst und bewusst beteiligt und hierbei Schädigungen von Anlegern in Kauf genommen habe. Von solchen als "pump and dump" bezeichneten Machenschaften panamesischer Gesellschaften unter Nutzung von Schweizer Banken hatte Herr Frick zu keiner Zeit Kenntnis. Soweit Ermittlungen der Bafin einen Börsenumsatz von 760 Millionen Euro bei den drei genannten Unternehmen ergeben haben, behauptet selbst die Bafin nicht, dass dieser Umsatz auf Empfehlungen von Herrn Frick zurückzuführen ist.
Gleichzeitig weise ich im Namen von Herrn Frick darauf hin, dass hier unverändert lediglich eine Verdachtslage besteht und daher die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung einzuhalten sind. Dieses ist im Fall einer möglichen Berichterstattung zu berücksichtigen; die Privatsphäre von Herrn Frick ist bei einer möglichen Berichterstattung zu respektieren. Ich bitte um Verständnis dafür, dass im Hinblick auf das schwebende Verfahren bis auf weiteres keine Erklärungen durch Herrn Frick oder mich zu dem Verfahren abgegeben werden.
Originaltext: Anwaltsbüro Höch & Höch Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74393 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74393.rss2
Pressekontakt: Rechtsanwalt Dr. Daniel Krause KRAUSE LAMMER WATTENBERG Rechtsanwälte Meinekestraße 13, 10719 Berlin Telefon [030] 887248-0 Telefax [030] 8824734
Die Erhebung der Anklage bestätige ich. Die Anklageschrift ist uns bekannt. Zur Erhebung der Anklage erkläre ich, was folgt:
Die Staatsanwaltschaft erhebt nicht den Vorwurf, Herr Frick habe wissentlich wertlose Aktien empfohlen. Die Vorwürfe, gegen die sich Herr Frick verteidigen wird, betreffen die Empfehlung von Wertpapieren durch Herrn Frick in diversen Fällen ohne Hinweis auf ein von der Staatsanwaltschaft behauptetes eigenes Investment in diese Wertpapiere.
In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die Staatsanwaltschaft auch nicht den Vorwurf erhebt, dass sich Herr Frick bei den drei russischen Unternehmen "Star Energy Corp.", "StarGold Mines Inc." und "Russoil Corp." an "internationalen Börsenmachenschaften" selbst und bewusst beteiligt und hierbei Schädigungen von Anlegern in Kauf genommen habe. Von solchen als "pump and dump" bezeichneten Machenschaften panamesischer Gesellschaften unter Nutzung von Schweizer Banken hatte Herr Frick zu keiner Zeit Kenntnis. Soweit Ermittlungen der Bafin einen Börsenumsatz von 760 Millionen Euro bei den drei genannten Unternehmen ergeben haben, behauptet selbst die Bafin nicht, dass dieser Umsatz auf Empfehlungen von Herrn Frick zurückzuführen ist.
Gleichzeitig weise ich im Namen von Herrn Frick darauf hin, dass hier unverändert lediglich eine Verdachtslage besteht und daher die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung einzuhalten sind. Dieses ist im Fall einer möglichen Berichterstattung zu berücksichtigen; die Privatsphäre von Herrn Frick ist bei einer möglichen Berichterstattung zu respektieren. Ich bitte um Verständnis dafür, dass im Hinblick auf das schwebende Verfahren bis auf weiteres keine Erklärungen durch Herrn Frick oder mich zu dem Verfahren abgegeben werden.
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