DJ Lufthansa kritisiert VGH-Urteil zu Nachtflugregelung
FRANKFURT (Dow Jones)--Bei der Deutschen Lufthansa AG ist die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel über den Ausbau des Frankfurter Flughafens auf ein zweigeteiltes Echo gestoßen. So begrüße die Fluggesellschaft, dass der Ausbau grundsätzlich bestätigt worden sei, sagte ein Sprecher der Lufthansa am Freitag Dow Jones Newswires.
Bezüglich der geforderten Neuregelung der Nachtflüge "bedauern wir, dass das Gericht unserer Argumentation nicht gefolgt ist". Damit werde der Flughafen Frankfurt "von den globalen Luftfrachtströmen abgenabelt" und katapultiere sich als Frachtflughafen "ins Abseits".
Der VGH hatte am Freitag Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens überwiegend abgewiesen; ebenfalls abgewiesen wurde eine Klage der Lufthansa und ihrer Tochter und der Lufthansa Cargo AG, die auf eine Erweiterung des Nachtflugbetriebs abzielte.
Dagegen beanstandet hat der Gerichtshof rechtlich Teile der Nachtflugregelung des Planfeststellungsbeschlusses, der durchschnittlich 150 planmäßige Flugbewegungen in einer Nacht erlaubt, von denen 17 auf die Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr, die so genannte Mediationsnacht, entfallen dürfen. Dies sei nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu vereinbaren, urteilten die Richter. Auf die Nachtruhe sei in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen. Das Land Hessen müsse hier eine neue Regelung finden.
Die Lufthansa will nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Danach könne über die nächsten Schritten entschieden werden, sagte der Unternehmenssprecher.
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August 21, 2009 05:21 ET (09:21 GMT)
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