New York (BoerseGo.de) - Die US-Notenbank sieht sich Bloomberg zufolge zum ersten Mal zur Veröffentlichung einer Liste der mit ihren Not-Kreditprogrammen bedachten Untenehmen gezwungen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus einem Urteilsspruch der New Yorker Richterin Loretta Preska nach einem von Bloomberg entfachten Rechtsstreit gegen die Notenbank. Danach hat die Richterin das Argument der Fed zurückgewiesen, wonach die Kreditgewährungen keine Erfassung durch das Gesetz erhalten, da eine Veröffentlichung mit einer Verletzung von Wettbewerbsinteressen der jeweiligen Unternehmen einhergehe.
Die Notenbank hat bislang eine Nennung der Namen jener im Rahmen von 11 Programmen im Kampf gegen die Finanzkrise begünstigten Finanzkonzerne abgelehnt.
Der Kläger vertritt das Argument, dass der Steuerzahler über ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme über die Handhabung der Kreditprogramme verfügt. Dies liege darin, dass die öffentliche Hand im Zuge der Verschärfung der Finanzkrise zu einem unfreiwilligen Investoren aufgestiegen ist. Dabei habe die Regierung Unternehmen wie etwa Citigroup und American International Group mit Finanzspritzen versorgt. Es stelle sich die Frage weshalb einem Bürger das Recht zur Einsichtnahme über Details der außerordentlichen Kreditvergabe verwehrt bleibt, da von der öffentlichen Hand über beispiellose Wege beispiellose Summen an Steuergelder an Finanzkonzerne geliehen worden sind.