Eching (BoerseGo.de) - Die Kontron AG muss im dritten Quartal des laufenden Geschäftsjahres eine Sonderbelastung verbuchen. Das Unternehmen habe eine zollrechtliche Klage for dem Finanzgericht München verloren, erklärte der Vorstand am Montagabend. In diesem Zusammenhang sei ein Teil der Kontron Embedded Computer Module für die zurückliegenden Jahre als zollpflichtig deklariert worden. Der einmalige Aufwand für die letzten drei Jahre beläuft sich den Angaben zufolge auf bis zu 3 Millionen Euro, die das operative Ergebnis vor Steuern belasten.
Der Betrag sei bereits in den vergangenen 12 Monaten sukzessive abgeführt worden, so dass keine weitere Zahlung, d.h. kein Liquiditätsabfluss erfolgt, betonte das Unternehmen. Im Hinblick auf das laufende Verfahren habe Kontron den logistischen Ablauf umgestellt, so dass aus diesem Vorgang kein weiterer Aufwand zu erwarten sei.