DJ DGAP-IRE: Intertainment AG: Intertainment erzielt im ersten Quartal - aufgrund von Wechselkurseffekten - ein positives Ergebnis
Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG 05.10.2009 Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.=--------------------------------------------------------------------------
Die Intertainment AG, München, hat im ersten Quartal des Geschäftsjahres
2009 ihr Konzernergebnis gegenüber dem Vorjahreszeitraum verbessert. Sie
erzielte ein EBIT in Höhe von 1,5 Mio. Euro, nach -2,6 Mio. Euro im
vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Die Ergebnisverbesserung beruht
insbesondere auf Wechselkurseffekten.
In der Bilanz zum 31. März 2009 sind im Wesentlichen
Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten in den USA mit 41,8
(31.12.2008: 39,7) Mio. Euro enthalten. Sie stehen unverändert in
Zusammenhang mit dem Ende 2000 aufgedeckten Budgetbetrug zulasten von
Intertainment und den daraus resultierenden juristischen
Auseinandersetzungen in den USA. Gleichzeitig erhöhten sich auch die
Rückstellungen für Prozesserlösbeteiligungen. Die Rückstellungen belaufen
sich insgesamt auf 15,9 Mio. Euro.
Aufgrund der Folgen des Budgetbetrugs ist das operative Geschäft von
Intertainment nahezu zum Erliegen gekommen, so dass in der Berichtsperiode
keine Umsatzerlöse erzielt werden konnten. Das EBIT des Intertainment
Konzerns ist im Wesentlichen durch Bewertungseffekte der
Schadensersatzforderungen und von Kosten, die im direkten Zusammenhang mit
diesen stehen, geprägt. So beinhaltet der sonstige betriebliche Ertrag
Kursgewinne aus der Bewertung der Schadensersatzforderungen mit 2,1 Mio.
Euro und der sonstige betriebliche Aufwand die geschätzten gestiegenen
Verpflichtungen für Prozesserlösbeteiligungen in Höhe von 0,4 Mio. Euro.
Intertainment verfügt zum 31. März 2009 über Zahlungsmittel in Höhe von 0,1
(31.12.2008: 0,2) Mio. Euro. Insgesamt gewährte der Großaktionär, die MK
Medien Beteiligungs GmbH, im ersten Quartal 2009 Darlehen in Höhe von 0,4
Mio. Euro. Mit dieser Maßnahme wurde in erster Linie die Finanzierung der
sehr kostenintensiven juristischen Auseinandersetzungen in den USA sicher
gestellt. Zum 31. März 2009 lief ein mit der MK Medien Beteiligungs GmbH
bestehender Rahmenkreditvertrag über 1,9 Mio. Euro aus. Eine Verlängerung
erfolgte nicht. Im Zeitraum April bis September 2009 wurden aber weitere
Darlehensvereinbarungen zwischen der MK Medien Beteiligungs GmbH und
Intertainment über insgesamt 1,5 Mio. Euro abgeschlossen. Auch sie dienten
insbesondere der Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA.
Im Rahmen der juristischen Auseinandersetzungen waren nach wie vor das
Insolvenzverfahren des ehemaligen Filmproduzenten Franchise Pictures und
anderer Parteien anhängig sowie das Schiedsgerichtsverfahren gegen die
Comerica Bank.
Wesentliche Ereignisse im ersten Quartal 2009 sowie nach Ende des
Berichtszeitraums
Insolvenzverfahren von Franchise Pictures
Beim Insolvenzverfahrens von Franchise Pictures kam es in den ersten
Monaten 2009 zu einem Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und einem
Gläubiger, der eine bevorrechtigte Forderung geltend gemacht hatte. Diesem
stimmten auch die anderen Gläubiger zu. Darüber hinaus arbeitete der
Insolvenzverwalter an der Aufstellung eines Auszahlungsplans für die
Gläubiger.
Er hat Intertainment inzwischen darüber informiert, dass Intertainment
Zahlungen in Höhe von ca. 4 Mio. US-Dollar aus dem Insolvenzverfahren
erwartet werden können. Dabei strebt der Insolvenz¬verwalter seinen Angaben
zufolge eine erste Teilauszahlung in Höhe von rund 50 Prozent des von ihm
genannten Gesamtbetrages voraussichtlich im ersten Quartal 2010 an. Diese
Aussage steht allerdings ausdrücklich unter Vorbehalt, da sich die weitere
Entwicklung des Insolvenzverfahrens nicht mit absoluter Gewissheit
voraussehen lässt.
Eine komplette Auszahlung ist nach Angaben des Insolvenzverwalters unter
anderem aufgrund von noch nicht geprüften Steuerforderungen sowie von
ebenfalls noch nicht geprüften Gewinnbeteiligungsansprüchen von
Schauspielern und Produzenten nicht möglich. Der Insolvenzverwalter
erwartet, dass über diese Ansprüche frühestens gegen Ende 2009 bzw. Anfang
2010 entschieden wird.
Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank
Bei dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank legten die
Schiedsrichter im Januar 2009 einen Zeitplan für die mündliche Verhandlung
fest. Als ersten Verhandlungstag bestimmten sie den 27. Oktober 2009, als
letzten Verhandlungstermin den 10. Dezember 2009. Im August 2009 änderten
sie den Zeitplan allerdings und legten den 6. April 2010 als neuen Termin
für den Beginn der mündlichen Verhandlung fest. Letzter mündlicher
Verhandlungstermin ist nach dem neuen Zeitplan der 14. Mai 2010.
Das Schiedsgerichtsverfahren selbst befand sich im ersten Quartal weiter in
der Beweiserhebungsphase. Nach dem Ende des ersten Quartals 2009 schloss
Intertainment die von den Schiedsrichtern angeordnete Übergabe des bis
Mitte 2005 erfolgten kompletten E-Mail-Verkehrs von Intertainment an die
Comerica Bank weitestgehend ab. Darüber hinaus bereiteten beide Parteien
die vor der eigentlichen mündlichen Verhandlung anstehenden
Zeugenbefragungen vor. Diese begannen im Juli 2009.
In den ersten Monaten 2009 entschloss sich Intertainment zudem dazu, seine
Anwälte in den USA zu wechseln und beauftrage eine in Los Angeles ansässige
Kanzlei mit der Betreuung der in den USA anhängigen Verfahren.
Prognosebericht
Die Annahmen zur Prognose des Intertainment Konzerns bestehen unverändert
fort. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Ausführungen des
Konzernlageberichtes 2008.
Risikobericht
Die Finanzkennzahlen für das erste Quartal 2009 wurden unter der Prämisse
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ('Going Concern') aufgestellt.
Das Management von Intertainment geht von einer positiven
Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine
geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen
fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine integrierte
Unternehmensplanung zugrunde, aus der ein detaillierter Finanzplan
abgeleitet wurde. Bestandteil ist die Finanzierung des künftigen
Geschäftsbetriebs, der Rechtsstreitigkeiten und der sonstigen
Finanzierungs-aktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes
der Unternehmenstätigkeit von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum
aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden
können. Im Einzelnen handelt es sich um:
- Sicherstellung der Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA
- Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Insolvenz von
Franchise Pictures
- Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der
Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank.
Soweit die Mittelzuflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten,
ist der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße - auch sehr kurzfristig
- wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der
damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet.
Im Übrigen verweisen wir zu den Risiken, insbesondere zu den
bestandsgefährdenden Risiken, auf unsere Ausführungen im Konzernabschluss
2008. Diese gelten unverändert fort.
Ende der Zwischenmitteilung
05.10.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Intertainment AG
Karl-Scharnagl-Ring 7
80539 München
Deutschland
Internet: investor@intertainment.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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(END) Dow Jones Newswires
October 05, 2009 14:11 ET (18:11 GMT)
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