Baierbrunn (ots) - Wenn im Polizeibericht über einen Unfall für die Presse von einem "Schwerverletzten" die Rede ist, kann es sein, dass das Opfer schon am nächsten Tag aus dem Krankenhaus entlassen wird. Schwer verletzt ist nach Definition der Polizei ein Mensch, der mindestens 24 Stunden im Krankenhaus verbleibt. "Die Klassifizierung in leicht, schwer oder schwerstverletzt ist eine Einteilung, die die Polizei für die Presse vornimmt", erklärt Professor Peter Sefrin, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte in der "Apotheken Umschau". "Sie sagt nichts aus über die wirkliche Schwere der Schädigung." Notfallmediziner benutzen einen genau definierten Code, um sich am Unfallort schnell und präzise verständigen zu können. Der NACA-Code beschreibt in sieben Abstufungen von geringfügiger Störung (NACA 1) bis hin zum Tod (NACA 7) den Schweregrad einer Verletzung. Die weiterbehandelnden Kollegen im Krankenhaus bekommen die Diagnosen jedoch in der im medizinischen Alltag üblichen Terminologie.
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Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 11/2009 B liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
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