DJ Post soll ab Juli 2010 MwSt-Privileg für Großkunden verlieren - Dokument
BERLIN (Dow Jones)--Die Deutsche Post AG soll nach den Plänen der neuen Bundesregierung am 1. Juli 2010 ihr Mehrwertsteuerprivileg für Großkundensendungen verlieren. Das sieht der vom Bundesfinanzministerium (BMF) ausgearbeitete Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen" vor, in den Dow Jones Newswires Einblick hatte.
Nicht mehr umsatzsteuerbefreit sollen ab dann Leistungen sein, die individuell vereinbart werden und Leistungen, die zu Sonderkonditionen erbracht werden, wie dies im Firmenkundengeschäft der Fall ist, zudem Paketsendungen mit einem Gewicht von mehr als 10 kg bis zu 20 kg, adressierte Bücher, Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften mit einem Gewicht von jeweils mehr als 2 kg, Expresszustellungen und Nachnahmesendungen.
Weiter steuerbefreit sein sollen hingegen Leistungen des Postuniversaldienstes wie die Beförderung von Briefsendungen, einschließlich der Beförderung von adressierten Büchern, Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften, bis 2.000 g, die Beförderung von adressierten Paketen bis 10 kg sowie Einschreib- und Wertsendungen.
Nach geltendem Recht sind laut Paragraph 4 Nummer 11b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutsche Post von der Umsatzsteuer befreit. Die bislang allein für die Leistungen der Deutsche Post AG geltende Steuerbefreiungsvorschrift des 4 Nummer 11b UStG soll laut dem Entwurf, der laut BMF am Dienstag in die Ressortabstimmung ging, "an die Entwicklung der Liberalisierung auf dem Postmarkt und die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts angepasst werden".
Nach Auffassung der Europäischen Kommission müssten die Mitgliedstaaten einerseits sicherstellen, dass den Nutzern ein Universaldienst zur Verfügung steht, der ständig flächendeckend postalische Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer biete. Andererseits könnten aber nicht alle Postdienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit werden, sondern nur solche Leistungen, die dem Gemeinwohl dienten. "Erfüllen Postdienstleistungen diese Voraussetzung, müssen sie befreit werden", heißt es in dem Entwurf.
-Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires; +49 (0)30 28884118, andreas.kissler@dowjones.com DJG/ank/brb Besuchen Sie auch unsere Webseite http://www.dowjones.de
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November 17, 2009 14:21 ET (19:21 GMT)
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