Die EU-Kommission hat gestern mitgeteilt, dass die in Italien an Alcoa gewährten Betriebshilfen gegen das EU-Recht verstoßen. Die Kommission argumentierte, dass dem US-Konzern unzulässigerweise verbilligter Strom gewährt worden war. Diese Sondertarife ließen sich nicht rechtfertigen und somit habe sich Alcoa einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz verschafft. Der US-Konzern zeigte kein Verständnis für die Entscheidung und erklärte gegen das Urteil vorzugehen.
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