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Lufthansa will Nichtzulassungsbeschwerde gegen ... (zwei)

DJ Lufthansa will Nichtzulassungsbeschwerde gegen ... (zwei)

Lufthansa wird deshalb den weiteren Angaben zufolge Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des VHG Kassel einlegen. Außerdem bekräftigte Deutschlands größte Airline ihren Appell an die Landesregierung in Hessen, den Planfeststellungsbeschluss zu verteidigen und Revision gegen das VGH-Urteil einzulegen.

Der Planfeststellungsbeschluss war laut Lufthansa ein wichtiges Wahlkampfthema der letzten Landtagswahlen. Die gewählte Landesregierung sei entsprechend auch vom Bürger legitimiert, diesen Planfeststellungsbeschluss zu verteidigen. Bereits die letzte CDU/CSU-SPD Bundesregierung hätte in ihrem "Flughafenkonzept der Bundesregierung 2009" die Notwendigkeit von Nachtflügen in Deutschland, insbesondere auch in Frankfurt, betont. Auch die neue Bundesregierung habe in ihrer Koalitionsvereinbarung international wettbewerbsfähige Betriebszeiten für die großen Interkontinental-Drehkreuze festgeschrieben, heißt es weiter.

Ende vorvergangener Woche hatte der VGH dem Land Hessen seine schriftliche Begründung zum Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens zugesandt. Darin heißt es, dass die Zulassung der 17 Flüge in der Mediationsnacht nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu vereinbaren sei. Hessen hat die Möglichkeit, bis zum 4. Januar 2010 Revision gegen dieses Urteil einzulegen. Nach Aussagen des Landes ist darüber bislang noch keine Entscheidung getroffen worden.

Lufthansa hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt und sich gegen ein absolutes Nachtflugverbot ausgesprochen. Die Airline rechnet damit, dass der VGH Kassel sein Urteil zu dieser Klage im Januar schriftlich begründet. Gleichwohl könne der Lufthansa-Vorstand aus dem bereits vorliegenden VGH-Urteil zum Ausbau des Frankfurter Flughafens "erahnen", wie dieses schriftliche Urteil ausfallen werde, hatte Lufthansa-Cargo-Finanz- und Personalvorstand Peter Gerber am Freitag Dow Jones Newswires gesagt.

Er rechnet damit, dass der VGH Kassel die Klage der Lufthansa zurückweisen und keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig zulassen werde. Am Freitag hatte der Vorstand noch keine Entscheidung über die Beschwerde getroffen, sie aber in Erwägung gezogen.

Der Flughafen Frankfurt ist Lufthansa zufolge ein globales Logistikdrehkreuz ersten Ranges. Rund 60% der gesamten deutschen Luftfrachtexporte würden derzeit über Frankfurt gehen. Damit sei dieser Standort ein entscheidender Wettbewerbsfaktor für den Exportweltmeister Deutschland. Durch ein absolutes Nachtflugverbot wären weit über 7.000 Arbeitsplätze betroffen, hieß es weiter.

Um die Mitarbeiter über die aktuelle Situation zu informieren, wird am Berichttag bei Lufthansa Cargo in Frankfurt von 14 Uhr bis 16 Uhr eine außerordentliche Betriebsversammlung stattfinden.

Webseite: www.lufthansa-financials.com 
   -Von Kirsten Bienk, Dow Jones Newswires, +49 (0)40 3574 3116, 
   kirsten.bienk@dowjones.com 
   DJG/kib/brb 

(END) Dow Jones Newswires

December 14, 2009 05:44 ET (10:44 GMT)

Copyright (c) 2009 Dow Jones & Company, Inc.

© 2009 Dow Jones News
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