DJ DGAP-HV: Infineon Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.02.2010 in ICM (Internationales Congress Center München), Am Messesee 6, Messegelände, 81829 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Infineon Technologies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 30.12.2009 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.=--------------------------------------------------------------------------
Infineon Technologies AG
Neubiberg
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie herzlich ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Infineon Technologies AG
am Donnerstag, dem 11. Februar 2010, um 10.00 Uhr im ICM (Internationales
Congress Center München), Am Messesee 6, Messegelände, 81829 München.
Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Infineon
Technologies AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum
30. September 2009, des zusammengefassten Lageberichts für die Infineon
Technologies AG und den Infineon-Konzern einschließlich des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs
sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2008/2009
Die genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung zugänglich
zu machen. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und - was
den Bericht des Aufsichtsrats angeht - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats
erläutert. Ein Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gefasst.
Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder
Unmittelbar
nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung
(VorstAG) und der vergütungsbezogenen Teile des neugefassten Deutschen
Corporate Governance Kodex (DCGK) hat der Aufsichtsrat einen unabhängigen
externen Vergütungsexperten mit der Überprüfung des bestehenden und
der Erarbeitung von Vorschlägen für ein neues Vergütungssystem für
die Vorstandsmitglieder beauftragt. Diese Arbeiten sind noch nicht
abgeschlossen, so dass über das neue Vergütungssystem noch kein Beschluss
gefasst werden kann. Eine Beschlussfassung über das bestehende Vergütungssystem
halten Vorstand und Aufsichtsrat angesichts der laufenden Überarbeitung
nicht für sinnvoll. Den Aktionären soll dennoch Gelegenheit gegeben
werden, sich zum Vorstandsvergütungssystem zu äußern.
Eine Beschlussfassung über das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder
ist im Aktiengesetz nicht vorgeschrieben. Andererseits steht es der
Verwaltung frei, eine Aussprache hierzu in der Hauptversammlung herbeizuführen.
Aus den genannten Gründen wird zu dem Tagesordnungspunkt kein Beschluss
gefasst.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Aufsichtsrat
und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2008/2009 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung
der Mitglieder des Vorstands im Wege der Einzelentlastung beschließen
zu lassen.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2008/2009
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung beschließen
zu lassen.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/2010
Der Empfehlung des Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschusses
des Aufsichtsrats folgend schlägt der Aufsichtsrat vor, den folgenden
Beschluss zu fassen:
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die
prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2009/2010 bestellt.
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Das Aktienrecht eröffnet die Möglichkeit, die Gesellschaft
zum Erwerb eigener Aktien besonders zu ermächtigen. In diesem Rahmen
kann die Hauptversammlung auch bestimmte Möglichkeiten der Verwendung
der erworbenen Aktien festlegen. Die dem Vorstand von der letzten
Hauptversammlung erteilte Ermächtigung ist bis zum 11. August 2010
befristet und soll daher erneuert werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Die Infineon Technologies AG ('Gesellschaft') wird ermächtigt,
im Rahmen der gesetzlichen Grenzen eigene Aktien bis zu insgesamt
10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals
zu erwerben. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum
Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden.
Die Ermächtigung
kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, für einen oder
mehrere Zwecke durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Sie darf auch
durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende
Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte genutzt
werden.
Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands
über die Börse (nachfolgend a)) oder mittels eines an alle Aktionäre
gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung
zur Abgabe von Verkaufsangeboten (nachfolgend gemeinsam 'öffentliches
Kaufangebot', b)).
Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der von der Gesellschaft
gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Nebenkosten) den am Handelstag durch
die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) nicht um mehr als 10% über- oder unterschreiten.
Erfolgt der Erwerb mittels eines öffentlichen Kaufangebots,
kann ein bestimmter Kaufpreis oder eine Kaufpreisspanne festgelegt
werden. Dabei darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je
Aktie (ohne Nebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse
der Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem)
am fünften, vierten und dritten Börsenhandelstag vor dem Tag der Veröffentlichung
des öffentlichen Kaufangebots ('Stichtag') nicht um mehr als 20% über-
oder unterschreiten. Ergibt sich nach dem Stichtag eine wesentliche
Kursabweichung, so kann der Kaufpreis entsprechend der in Satz 2 genannten
Berechnung angepasst werden; Referenzzeitraum sind in diesem Fall
der fünfte, vierte und dritte Börsenhandelstag vor der Veröffentlichung
der Anpassung. Das Volumen des Kaufs kann begrenzt werden. Überschreitet
die gesamte Zeichnung des öffentlichen Kaufangebots dieses Volumen,
richtet sich die Annahme durch die Gesellschaft nach Quoten. Eine
bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 100 Stück angedienter
Aktien je Aktionär) kann vorgesehen werden. Das öffentliche Kaufangebot
kann weitere Bedingungen vorsehen.
Die Gesellschaft wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft,
die aufgrund dieser oder früherer Ermächtigungen erworben wurden oder
werden, außer durch Veräußerung über die Börse oder über ein Veräußerungsangebot
an alle Aktionäre zu folgenden Zwecken zu verwenden:
Sie können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder
ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
Dabei kann der Vorstand auch bestimmen, dass das Grundkapital bei
der Einziehung unverändert bleibt und sich dadurch der Anteil der
nicht eingezogenen Aktien am Grundkapital entsprechend erhöht. Der
Vorstand ist ermächtigt, in diesem Fall die Angabe der Anzahl der
Stückaktien in der Satzung entsprechend zu ändern.
Sie können Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen
oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen
angeboten und auf sie übertragen werden.
Sie können zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft
aus von ihr in der Vergangenheit oder in Zukunft begebenen oder garantierten
Options- und Wandelschuldverschreibungen genutzt werden.
Sie können zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem 'Infineon
Technologies AG Aktienoptionsplan 2006' ('Aktienoptionsplan 2006')
verwendet werden.
Sie können Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft
oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, zum Erwerb angeboten
und auf sie übertragen werden.
Die Ermächtigungen unter Ziffer (2) können einmal oder mehrmals,
einzeln oder gemeinsam, ganz oder in Teilen ausgenutzt werden. Ein
Bezugsrecht der Aktionäre auf die hiervon betroffenen eigenen Aktien
wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden
Ermächtigungen unter Buchstaben b), c), d) oder e) verwendet werden.
Diese Ermächtigung wird am 1. August 2010 wirksam und gilt
bis zum 10. August 2011. Die von der Hauptversammlung vom 12. Februar
2009 unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb
und zur Verwendung eigener Aktien wird mit dem Wirksamwerden dieser
Ermächtigung aufgehoben.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der
Gesellschaft besteht derzeit aus sechzehn Mitgliedern, die je zur
Hälfte von den Arbeitnehmern und den Aktionären gewählt worden sind.
Aufgrund des Rückgangs der Mitarbeiterzahlen bei der Infineon Technologies
AG und ihren Konzerngesellschaften ist eine Verkleinerung des Aufsichtsrats
auf zwölf Mitglieder erforderlich. Das entsprechende Bekanntmachungsverfahren
nach § 97 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) ist im August 2009 widerspruchslos
abgeschlossen worden. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der
Aktionäre endet daher mit Ablauf der Hauptversammlung vom 11. Februar
2010. Infolge dessen sind Neuwahlen zum Aufsichtsrat durchzuführen.
Die ebenfalls erforderlichen Wahlen der Arbeitnehmervertreter haben
bereits stattgefunden.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
December 30, 2009 09:10 ET (14:10 GMT)
© 2009 Dow Jones News
