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DGAP-HV: Infineon Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.02.2010 in ICM (Internationales Congress Center München), Am Messesee 6, Messegelände, 81829 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DJ DGAP-HV: Infineon Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.02.2010 in ICM (Internationales Congress Center München), Am Messesee 6, Messegelände, 81829 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Infineon Technologies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 30.12.2009 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
 
 
Infineon Technologies AG 
 
Neubiberg 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
wir laden Sie herzlich ein zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung der Infineon Technologies AG 
am Donnerstag, dem 11. Februar 2010, um 10.00 Uhr im ICM (Internationales 
Congress Center München), Am Messesee 6, Messegelände, 81829 München. 
Tagesordnung 
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Infineon 
Technologies AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 
30. September 2009, des zusammengefassten Lageberichts für die Infineon 
Technologies AG und den Infineon-Konzern einschließlich des erläuternden 
Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs 
sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2008/2009 
Die genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung zugänglich 
zu machen. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und - was 
den Bericht des Aufsichtsrats angeht - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
erläutert. Ein Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gefasst. 
Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder 
Unmittelbar 
nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung 
(VorstAG) und der vergütungsbezogenen Teile des neugefassten Deutschen 
Corporate Governance Kodex (DCGK) hat der Aufsichtsrat einen unabhängigen 
externen Vergütungsexperten mit der Überprüfung des bestehenden und 
der Erarbeitung von Vorschlägen für ein neues Vergütungssystem für 
die Vorstandsmitglieder beauftragt. Diese Arbeiten sind noch nicht 
abgeschlossen, so dass über das neue Vergütungssystem noch kein Beschluss 
gefasst werden kann. Eine Beschlussfassung über das bestehende Vergütungssystem 
halten Vorstand und Aufsichtsrat angesichts der laufenden Überarbeitung 
nicht für sinnvoll. Den Aktionären soll dennoch Gelegenheit gegeben 
werden, sich zum Vorstandsvergütungssystem zu äußern. 
Eine Beschlussfassung über das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder 
ist im Aktiengesetz nicht vorgeschrieben. Andererseits steht es der 
Verwaltung frei, eine Aussprache hierzu in der Hauptversammlung herbeizuführen. 
Aus den genannten Gründen wird zu dem Tagesordnungspunkt kein Beschluss 
gefasst. 
Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
Aufsichtsrat 
und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2008/2009 amtierenden 
Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung 
der Mitglieder des Vorstands im Wege der Einzelentlastung beschließen 
zu lassen. 
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2008/2009 
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung 
zu erteilen. 
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung 
der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung beschließen 
zu lassen. 
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/2010 
Der Empfehlung des Investitions-, Finanz- und Prüfungsausschusses 
des Aufsichtsrats folgend schlägt der Aufsichtsrat vor, den folgenden 
Beschluss zu fassen: 
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird zum 
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die 
prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
2009/2010 bestellt. 
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien 
Das Aktienrecht eröffnet die Möglichkeit, die Gesellschaft 
zum Erwerb eigener Aktien besonders zu ermächtigen. In diesem Rahmen 
kann die Hauptversammlung auch bestimmte Möglichkeiten der Verwendung 
der erworbenen Aktien festlegen. Die dem Vorstand von der letzten 
Hauptversammlung erteilte Ermächtigung ist bis zum 11. August 2010 
befristet und soll daher erneuert werden. 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
fassen: 
Die Infineon Technologies AG ('Gesellschaft') wird ermächtigt, 
im Rahmen der gesetzlichen Grenzen eigene Aktien bis zu insgesamt 
10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals 
zu erwerben. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum 
Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden. 
Die Ermächtigung 
kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, für einen oder 
mehrere Zwecke durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Sie darf auch 
durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende 
Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte genutzt 
werden. 
Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands 
über die Börse (nachfolgend a)) oder mittels eines an alle Aktionäre 
gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung 
zur Abgabe von Verkaufsangeboten (nachfolgend gemeinsam 'öffentliches 
Kaufangebot', b)). 
Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der von der Gesellschaft 
gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Nebenkosten) den am Handelstag durch 
die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder einem 
vergleichbaren Nachfolgesystem) nicht um mehr als 10% über- oder unterschreiten. 
Erfolgt der Erwerb mittels eines öffentlichen Kaufangebots, 
kann ein bestimmter Kaufpreis oder eine Kaufpreisspanne festgelegt 
werden. Dabei darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je 
Aktie (ohne Nebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse 
der Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) 
am fünften, vierten und dritten Börsenhandelstag vor dem Tag der Veröffentlichung 
des öffentlichen Kaufangebots ('Stichtag') nicht um mehr als 20% über- 
oder unterschreiten. Ergibt sich nach dem Stichtag eine wesentliche 
Kursabweichung, so kann der Kaufpreis entsprechend der in Satz 2 genannten 
Berechnung angepasst werden; Referenzzeitraum sind in diesem Fall 
der fünfte, vierte und dritte Börsenhandelstag vor der Veröffentlichung 
der Anpassung. Das Volumen des Kaufs kann begrenzt werden. Überschreitet 
die gesamte Zeichnung des öffentlichen Kaufangebots dieses Volumen, 
richtet sich die Annahme durch die Gesellschaft nach Quoten. Eine 
bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 100 Stück angedienter 
Aktien je Aktionär) kann vorgesehen werden. Das öffentliche Kaufangebot 
kann weitere Bedingungen vorsehen. 
Die Gesellschaft wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, 
die aufgrund dieser oder früherer Ermächtigungen erworben wurden oder 
werden, außer durch Veräußerung über die Börse oder über ein Veräußerungsangebot 
an alle Aktionäre zu folgenden Zwecken zu verwenden: 
Sie können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder 
ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. 
Dabei kann der Vorstand auch bestimmen, dass das Grundkapital bei 
der Einziehung unverändert bleibt und sich dadurch der Anteil der 
nicht eingezogenen Aktien am Grundkapital entsprechend erhöht. Der 
Vorstand ist ermächtigt, in diesem Fall die Angabe der Anzahl der 
Stückaktien in der Satzung entsprechend zu ändern. 
Sie können Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen 
oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen 
angeboten und auf sie übertragen werden. 
Sie können zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft 
aus von ihr in der Vergangenheit oder in Zukunft begebenen oder garantierten 
Options- und Wandelschuldverschreibungen genutzt werden. 
Sie können zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem 'Infineon 
Technologies AG Aktienoptionsplan 2006' ('Aktienoptionsplan 2006') 
verwendet werden. 
Sie können Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft 
oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, zum Erwerb angeboten 
und auf sie übertragen werden. 
Die Ermächtigungen unter Ziffer (2) können einmal oder mehrmals, 
einzeln oder gemeinsam, ganz oder in Teilen ausgenutzt werden. Ein 
Bezugsrecht der Aktionäre auf die hiervon betroffenen eigenen Aktien 
wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden 
Ermächtigungen unter Buchstaben b), c), d) oder e) verwendet werden. 
Diese Ermächtigung wird am 1. August 2010 wirksam und gilt 
bis zum 10. August 2011. Die von der Hauptversammlung vom 12. Februar 
2009 unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb 
und zur Verwendung eigener Aktien wird mit dem Wirksamwerden dieser 
Ermächtigung aufgehoben. 
Wahlen zum Aufsichtsrat 
Der Aufsichtsrat der 
Gesellschaft besteht derzeit aus sechzehn Mitgliedern, die je zur 
Hälfte von den Arbeitnehmern und den Aktionären gewählt worden sind. 
Aufgrund des Rückgangs der Mitarbeiterzahlen bei der Infineon Technologies 
AG und ihren Konzerngesellschaften ist eine Verkleinerung des Aufsichtsrats 
auf zwölf Mitglieder erforderlich. Das entsprechende Bekanntmachungsverfahren 
nach § 97 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) ist im August 2009 widerspruchslos 
abgeschlossen worden. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der 
Aktionäre endet daher mit Ablauf der Hauptversammlung vom 11. Februar 
2010. Infolge dessen sind Neuwahlen zum Aufsichtsrat durchzuführen. 
Die ebenfalls erforderlichen Wahlen der Arbeitnehmervertreter haben 
bereits stattgefunden. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 30, 2009 09:10 ET (14:10 GMT)

© 2009 Dow Jones News
Hensoldt, Renk & Rheinmetall teuer
Rheinmetall, Renk und Hensoldt haben den Rüstungsboom der letzten Jahre dominiert, doch inzwischen sind diese Titel fundamental heillos überbewertet. KGVs jenseits der 60, KUVs über 4, und das in einem politisch fragilen Umfeld mit wackelnder Haushaltsdisziplin. Für späteinsteigende Anleger kann das teuer werden.

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