Schondorf (ots) - Mit der heutigen Hartz-IV-Entscheidung hat das Bundesverfassungericht klargemacht, dass die Regelleistungen grundlegend überarbeitet werden müssen. "Der Rechenweg war falsch, das Ergebnis kann aber trotzdem stimmen, so lässt sich das heutige Urteil des Bundesverfassungsgericht zu den Regelsätzen bei Hartz IV zusammenfassen", sagt der Biallo.de-Sozialexperte Rolf Winkel. Weder seien die Erwachsenen- noch die Kinderregelsätze für Bezieher von Arbeitslosengeld II nach Auffassung des Gerichts "evident unzureichend".
Bei den Sätzen zum Lebensunterhalt für Kinder, die derzeit willkürlich je nach Alter 60 bis 80 Prozent des Regelsatzes für einen Erwachsenen ausmachen, setzt die Kritik der Karlsruher Richter an. Bis Ende dieses Jahres hat der Gesetzgeber nun Zeit, sich ein neues Rechen-Verfahren einfallen zu lassen. Bereits zum 1. Juli 2009 waren die Regelsätze für Kinder zwischen sechs und unter 14 Jahren um zehn Prozentpunkte auf jetzt 251 Euro angehoben worden. Das legt den Schluss nahe, dass auch die Karlsruher Entscheidung keine wesentlichen Änderungen bewirkt.
Nur in einem Punkt können Hartz-IV-Empfänger wohl von dem Urteil profitieren. Das Bundesverfassungsgericht sah es als verfassungswidrig an, dass Hartz IV keine Leistungen bei einem "besonderen Bedarf" ermöglicht. Das Grundgesetz gebiete es, "unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarf zu decken, wenn es im Einzelfall für ein menschenwürdiges Existenzminimum erforderlich ist".
"Deshalb sollte man zumindest jeden Bescheid der ARGE sorgfältig überprüfen", rät Biallo-Sozialexperte und Buchautor Rolf Winkel. Der ALG-II-Rechner auf Biallo.de hilft, so manche fehlerhafte Berechnung zu entdecken. http://www.biallo.de/to/alg2/
Details zum heutigen Urteil finden Sie auf biallo.de: http://www.biallo.de/to/hartzurteil/
Originaltext: biallo.de Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/73017 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_73017.rss2
Pressekontakt: Angelika Beiersdorf Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel: 08192/93379-10 beiersdorf@biallo.de
Bei den Sätzen zum Lebensunterhalt für Kinder, die derzeit willkürlich je nach Alter 60 bis 80 Prozent des Regelsatzes für einen Erwachsenen ausmachen, setzt die Kritik der Karlsruher Richter an. Bis Ende dieses Jahres hat der Gesetzgeber nun Zeit, sich ein neues Rechen-Verfahren einfallen zu lassen. Bereits zum 1. Juli 2009 waren die Regelsätze für Kinder zwischen sechs und unter 14 Jahren um zehn Prozentpunkte auf jetzt 251 Euro angehoben worden. Das legt den Schluss nahe, dass auch die Karlsruher Entscheidung keine wesentlichen Änderungen bewirkt.
Nur in einem Punkt können Hartz-IV-Empfänger wohl von dem Urteil profitieren. Das Bundesverfassungsgericht sah es als verfassungswidrig an, dass Hartz IV keine Leistungen bei einem "besonderen Bedarf" ermöglicht. Das Grundgesetz gebiete es, "unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarf zu decken, wenn es im Einzelfall für ein menschenwürdiges Existenzminimum erforderlich ist".
"Deshalb sollte man zumindest jeden Bescheid der ARGE sorgfältig überprüfen", rät Biallo-Sozialexperte und Buchautor Rolf Winkel. Der ALG-II-Rechner auf Biallo.de hilft, so manche fehlerhafte Berechnung zu entdecken. http://www.biallo.de/to/alg2/
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