DJ DGAP-HV: Augusta Technologie Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2010 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Augusta Technologie Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2010 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 16.04.2010 16:02 AUGUSTA Technologie AG München ISIN DE000A0D6612 WKN A0D661 Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2010 am Mittwoch, dem 12. Mai 2010, um 11:00 Uhr im Novotel München Messe, Willy-Brandt-Platz 1, 81829 München Aufgrund eines Ergänzungsverlangens, das die Aktionärin DAH Beteiligungs GmbH mit Sitz in Mannheim gestellt hat, wird die Tagesordnung wie folgt ergänzt: IX. Beschlussfassung über die Abberufung des Mitglieds des Aufsichtsrats Herrn Heinzwerner Feusser Die Aktionärin DAH Beteiligungs GmbH schlägt vor zu beschließen: Herr Heinzwerner Feusser wird mit Wirkung zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2010 von seinem Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft abberufen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Antrag der Aktionärin DAH Beteiligungs GmbH abzulehnen. X. Beschlussfassung über die Abberufung des Mitglieds des Aufsichtsrats Herrn Thomas Krüger Die Aktionärin DAH Beteiligungs GmbH schlägt vor zu beschließen: Herr Thomas Krüger wird mit Wirkung zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2010 von seinem Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft abberufen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Antrag der Aktionärin DAH Beteiligungs GmbH abzulehnen. XI. Beschlussfassung über die Abberufung des Mitglieds des Aufsichtsrats Herrn Daniel Wiest Die Aktionärin DAH Beteiligungs GmbH schlägt vor zu beschließen: Herr Daniel Wiest wird mit Wirkung zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2010 von seinem Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft abberufen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Antrag der Aktionärin DAH Beteiligungs GmbH abzulehnen. Begründung der Aktionärin DAH Beteiligungs GmbH zu den Tagesordnungspunkten IX-XI: Die DAH Beteiligungs GmbH sieht keine ausreichende Vertrauensgrundlage mehr, die aber unerlässliche Voraussetzung wäre, um den Aufsichtsrat in seiner jetzigen Zusammensetzung im Amt zu belassen. Begründung des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu seinen Ablehnungsanträgen hinsichtlich der Vorschläge der DAH Beteiligungs GmbH zu den Tagesordnungspunkten IX-XI: Der Ergänzungsantrag der DAH Beteiligungs GmbH, einer Beteiligungsgesellschaft des Herrn Daniel Hopp, enthält keinerlei Hinweise auf die Absichten, welche die DAH Beteiligungs GmbH im Hinblick auf die Augusta Technologie AG verfolgt. Ein so massiver Eingriff in die Gremienstruktur des Unternehmens wie hier vorgeschlagen, erfordert nach Meinung des Aufsichtsrats jedoch eine klare Darstellung der Ziele und der künftigen Strategie. Ohne eine solche Darstellung ist für die Gesamtheit der Aktionäre eine abgewogene Entscheidung auf Basis transparenter, nachvollziehbarer Alternativen nicht möglich. Der Aufsichtsrat sieht deshalb in der von der DAH Beteiligungs GmbH gewählten Vorgehensweise ein erhebliches Risiko für das Unternehmenswohl. Zu keinem Zeitpunkt wurde durch diese Aktionärin das Gespräch mit dem Aufsichtsrat gesucht oder wurden auch nur Meinungen zur Ausrichtung des Unternehmens vertreten. Ohne jeglichen vorangehenden Dialog eine derartige Vorgehensweise ohne Darstellung der strategischen Ziele zu wählen, kann bei Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten der Augusta-Gruppe sowie potentiellen Partnern im Rahmen der Buy and Build Strategie zu erheblichen Verunsicherungen führen, mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf das Unternehmen. Die Augusta Technologie AG hat die schwere Wirtschaftskrise der vergangenen beiden Jahre gut gemeistert. Die eingeschlagene Strategie hat sich in widrigem Konjunkturumfeld als belastbar bewiesen. Dies zeigt sich auch an den unverändert soliden Bilanzkennziffern. Der Aufsichtsrat sieht ein erhebliches Risiko, dass durch eine mögliche Strategieänderung zum gegenwärtigen Zeitpunkt Unternehmenswert vernichtet würde, statt vom eingeschlagenen Wachstumskurs zu profitieren. Die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden auf der Hauptversammlung im letzten Jahr mit einer Mehrheit von 100% entlastet. Hierzu zählten auch die Stimmen von Lincoln Vale European Partners GP LLC. Die Aktionärin DAH Beteiligungs GmbH hat der Gesellschaft in einer Stimmrechtsmitteilung angezeigt, dass ihr die Stimmen der Lincoln Vale European Partners GP LLC zugerechnet werden; gemeinsam kommen diese beiden Aktionäre auf einen Stimmenanteil von 26,84%. Würde den Abwahlanträgen stattgegeben, würden Aktionäre mit lediglich 26,84% der Stimmen sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats bestimmen und könnten auf diese Weise faktisch maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft nehmen. Der Aufsichtsrat sieht zudem in der Person des im Folgenden unter Tagesordnungspunkt XII. vorgeschlagenen Herrn Dr. Rainer Marquart das Risiko eines Interessenkonfliktes, da er auch ein Aufsichtsratsmandat bei der Silicon Sensor International AG, Berlin, einem Wettbewerber einer wesentlichen Tochtergesellschaft der Augusta Technologie AG, bekleidet; die DAH Beteiligungs GmbH ist maßgeblich an der Silicon Sensor International AG beteiligt. Aus diesen Gründen lehnt der Aufsichtrat auch im Interesse der übrigen Aktionäre die Abwahlanträge der DAH Beteiligungs GmbH ab. XII.Beschlussfassung über die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG sowie § 8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern, die nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. a) Für den Fall, dass die Hauptversammlung dem Beschlusspunkt IX. über die Abwahl von Herrn Heinzwerner Feusser als Mitglied des Aufsichtsrats zustimmt oder Herr Heinzwerner Feusser sein Amt mit Wirkung spätestens zum Ablauf der auf den 12. Mai 2010 einberufenen Hauptversammlung niederlegt, schlägt die Aktionärin DAH Beteiligungs GmbH vor, Herrn Dr. Rainer Marquart, ausgeübter Beruf: Berater Wohnort: Mannheim, Deutschland zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Die Amtszeit beginnt mit dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Mai 2010 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt. b) Für den Fall, dass die Hauptversammlung dem Beschlusspunkt X. über die Abwahl von Herrn Thomas Krüger als Mitglied des Aufsichtsrats zustimmt oder Herr Thomas Krüger sein Amt mit Wirkung spätestens zum Ablauf auf den 12. Mai 2010 einberufenen Hauptversammlung niederlegt, schlägt die Aktionärin DAH Beteiligungs GmbH vor, Herrn Dr. Hans Liebler, ausgeübter Beruf: Investment Manager Wohnort: Gräfelfing, Deutschland zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Die Amtszeit beginnt mit dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Mai 2010 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt. c) Für den Fall, dass die Hauptversammlung dem Beschlusspunkt XI. über die Abwahl von Herrn Daniel Wiest als Mitglied des Aufsichtsrats zustimmt oder Herr Daniel Wiest sein Amt mit Wirkung spätestens zum Ablauf der auf den 12. Mai 2010 einberufenen Hauptversammlung niederlegt, schlägt die Aktionärin DAH Beteiligungs GmbH vor, Herrn Adi Seffer, ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt Wohnort: Dreieich, Deutschland zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Die Amtszeit beginnt mit dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Mai 2010 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt. Herr Dr. Rainer Marquart ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - 3-pod AG, Mannheim (Mitglied des Aufsichtsrats); - Silicon Sensor Technologie AG, Berlin (Mitglied des Aufsichtsrats); - Equinet AG, Frankfurt am Main (Mitglied des Aufsichtsrats); - Ice Age Ice AG, Maintal (Mitglied des Aufsichtsrats); - Service Innovation Group GmbH, Ettlingen (Mitglied des Beirats). Herr Dr. Hans Liebler ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Board of Directors der SCM Microsystems, Inc., Santa Ana, Kalifornien, USA (Mitglied des Board of Directors). Herr Adi Seffer ist in keinen anderen gesetzlich zu bildenden(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 16, 2010 10:02 ET (14:02 GMT)