Zweieinhalb Monate nach dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundestag eine rechtliche Grundlage für die geforderten Härtefall-Regelungen geschaffen. Mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition ergänzte das Parlament am Donnerstagabend das Sozialgesetzbuch SGB II.
Danach wird Hartz-IV- Empfängern ein Mehrbedarf gewährt, "soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht".
Die Verfassungsrichter hatten im Februar die pauschale Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze bemängelt und eine Neuregelung angemahnt. Daraufhin legte die Bundesregierung nur wenige Tage später einen vorläufigen Katalog mit Härtefall-Beispielen vor. Danach sollen unter anderem chronisch Kranke, geschiedene Paare und lernschwache Schüler profitieren. Nicht als Härtefall eingestuft wurden Ausgaben für Waschmaschinen, Brillen oder Zahnersatz.
Schon damals hatte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) eine gesetzliche Regelung angekündigt. Die Opposition sprach am Donnerstag im Bundestag jedoch von einem "Schnellschuss". Ihrer Ansicht nach hätte man sich bis Jahresende Zeit lassen können, um eine saubere und stimmige Lösung zu finden./ax/DP/he
AXC0234 2010-04-22/20:10
